DGNB System Gebäude Neubau: Version 2023

Das Wichtigste zur Systemversion: Kriterien, Zertifizierungs­voraussetzungen und häufig gestellte Fragen

Hinweis zur Systemversion

Aufgrund veränderter Bedingungen am Markt und dem damit verbundenen Feedback für mehr Entbürokratisierung und Aufwandsreduktion in der Zertifizierung, hat sich die DGNB in den vergangenen Monaten intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine Vereinfachung möglich ist, ohne inhaltliche Ambition zu verlieren, und das DGNB System für Neubauten unter dem Namen "Version 2023.2" in einem intensiven Beteiligungsprozess gezielt weiterentwickelt.

Aktuell ist eine Anmeldung zur Zertifizierung entsprechend des DGNB Systems Gebäude Neubau in den Versionen 2023 und 2023.2 möglich. Eine Anmeldung auf die Version 2023 ist noch bis zum 30. September 2026 möglich. Ab dem 1. Oktober 2026 ersetzt die Version 2023.2 die Version 2023 vollständig als gültige Marktversion.

Mehr zu den Kriterien der Version 2023.2 erfahren

 

Die Kriterien

Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, Konstruktionen oder Bauteile, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Werden diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, erhält das Gebäude ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat in Platin, Gold oder Silber.

Das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023 fußt auf den drei zentralen Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles, die gleichgewichtet mit 25 Prozent in die Bewertung mit einfließen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bewertet das DGNB System zudem den Standort mit 5 Prozent sowie die technische und prozessuale Qualität mit jeweils 10 Prozent.

Insgesamt umfasst das System 29 Kriterien deren Anzahl sich wie folgt auf die Themenfelder verteilt:

  • Ökologische Qualität: 6 Kriterien
  • Ökonomische Qualität: 4 Kriterien
  • Soziokulturelle und funktionale Qualität: 6 Kriterien
  • Technische Qualität: 4 Kriterien
  • Prozessqualität: 6 Kriterien
  • Standortqualität: 3 Kriterien

Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Kriterium für jedes Nutzungsprofil relevant ist. Je nach Nutzungsprofil kann die Gewichtung der einzelnen Kriterien unterschiedlich ausfallen. Den vollständigen Kriterienkatalog stellt die DGNB weiter unten zum Download.

Die Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Gebäuden auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.

  • Klimaschutz und Energie (ENV1.1)
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
  • Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
  • Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
  • Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4)

Die Kriterien der Ökonomischen Qualität dienen der Beurteilung der langfristigen Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) und der Wertentwicklung.

  • Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (ECO1.1)
  • Wertstabilität (ECO2.4)
  • Klimaresilienz (ECO2.6)
  • Dokumentation (ECO2.7)

Die Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlicher Aspekte der Funktionalität zu beurteilen.

  • Thermischer Komfort (SOC1.1)
  • Innenraumluftqualität (SOC1.2)
  • Schallschutz und akustischer Komfort (SOC1.3)
  • Visueller Komfort (SOC1.4)
  • Aufenthaltsqualitäten innen und außen (SOC1.6)
  • Barrierefreiheit (SOC2.1)

Die Kriterien der Technischen Qualität bieten einen Maßstab zur Bewertung der Qualität der technischen Ausführung im Hinblick auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.

  • Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3)
  • Einsatz und Integration von Gebäudetechnik (TEC1.4)
  • Zirkuläres Bauen (TEC1.6)
  • Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1)

Die Kriterien der Prozessqualität verfolgen das Ziel, die Qualität der Planung sowie die Qualität der Bauausführung zu erhöhen.

  • Qualität der Projektvorbereitung (PRO1.1)
  • Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4)
  • Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6)
  • Baustelle / Bauprozess (PRO2.1)
  • Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3)
  • Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung (PRO2.5)

Die Kriterien der Standortqualität beurteilen die Wirkung des Projekts auf sein Umfeld und umgekehrt.

  • Mikrostandort (SITE1.1)
  • Verkehrsanbindung (SITE1.3)
  • Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen (SITE1.4)
Dokument|pdf|Deutsch|9 MB

DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2023, 4. Auflage

Veröffentlichungsdatum: 16.06.2025

Zertifizierungs­voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Zertifizierung sollte die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich, ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.

Das Prinzip der Mindestanforderung kommt bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, zur Anwendung. Manche Mindestanforderungen sind obligatorisch, um überhaupt zertifiziert werden zu können. Andere sind Voraussetzung, um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin erreichen zu können.

Mindestanforderungen nach Kriterien für alle Gebäude:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb – Zieljahr gemäß nationaler Ziele" vorliegen.
  • ENV1.3: Es ist nachzuweisen, dass mindestens 50 Prozent (Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder der Holzwerkstoffe aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen kommen.
  • ECO2.6: Für alle Gebäude liegt eine "Grundresilienz" gegenüber Klimarisiken vor.
  • SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen.
  • SOC2.1: Barrierefreiheit: Einhaltung Qualitätsstufe QS1. Diese ist für alle Nutzungen (Haupt-/Neben-/und untergeordnete Nutzungen) einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind dem Kriterium zu entnehmen.
  • TEC1.6: Es muss nachgewiesen werden, dass zirkuläre Aspekte bei Planung und Umsetzung beachtet werden. Aus diesem Grund ist als Mindestanforderung zur Zertifizierbarkeit eine Rückbauanleitung vorzulegen oder die Mindestpunktzahl von 20 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • PRO2.3: Entwicklung eines energetischen Monitoring-Konzepts
  • SITE1.1: Es liegt eine Klimarisikoanalyse vor.

Hinweis zu SOC2.1: Mit der Veröffentlichung der Version 2023.2 des DGNB Systems für Neubauten stellt die barrierefreie Zugänglichkeit bzw. Nutzung von Freisitzen auch für vorherige Versionen (2023, 2018) des Systems keine Mindestanforderung mehr darDies gilt für Wohngebäude außer Pflegeheime, Hospize sowie Behinderten-/ Seniorenwohnheime.

Mindestanforderungen für Gebäude, die eine DGNB Zertifizierung in Platin anstreben:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Ambitionierter Klimaschutzfahrplan" für einen klimaneutralen Betrieb vorliegen.
  • ENV1.2: Einhaltung der Qualitätsstufe QS3
  • ENV2.2: Für ein Platin-Zertifikat müssen 40 Punkte im Kriterium erreicht werden.
  • ENV2.4: Im Indikator 2 "Lebensraum" sind mindestens 25 Punkte zu erreichen.
  • ECO2.6: Wesentliche Maßnahmen zur Reduktion aller am Standort als hoch eingestuften Risiken werden umgesetzt.
  • SOC1.2: In mechanisch belüfteten Gebäuden ergibt die Messung und Bewertung der Innenraumluftqualität einen TVOC-Wert der Raumluftqualität kleiner 1000 μg/m³ und einen Formaldehydwert von kleiner 60 μg/m³.
  • TEC1.4: Energieerzeugung am Gebäude: Für die Auszeichnungsstufe Platin muss im Indikator 5.2.1 eine Bewertung von 5 Punkten erreicht werden.
  • TEC1.6: Für die Auszeichnung mit DGNB Platin ist – wenn ein Rückbau vorab stattgefunden hat – eine Begründung für den Rückbau nachzuweisen und (gilt auch für Projekte ohne Rückbau vorab) die Mindestpunktzahl von 40 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • TEC3.1: Im gesamten Kriterium ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten nachzuweisen.
  • PRO2.3: Beauftragung des Einregulierungsmonitorings liegt vor.
  • SITE1.1: Es liegt eine qualifizierte Klimarisikoanalyse vor.

Sofern individuelle Regelungen für einzelne Nutzungsprofile bzgl. der Mindestanforderungen bestehen, sind diese im Kriterienkatalog unter dem Abschnitt "Nutzungsprofilspezifische Angaben" aufgeführt.

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Hauptnutzung: Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z.B. 40 Prozent Büro, 40 Prozent Wohnen, 20 Prozent Geschäftshaus), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.

Nebennutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 Prozent beträgt, werden als Nebennutzung bezeichnet. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Gebäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggfs. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 Prozent der gesamten DGNB Bemessungsfläche) sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.

Untergeordnete Nutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 Prozent (bei mehreren Nutzungen insgesamt < 30 Prozent) beträgt, werden als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuordnen und nach dem Nutzungsprofil der Hauptnutzung zu bewerten. Sind mehrere untergeordnete Nutzungen vorhanden und ist die Summe ihrer Flächenanteile an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 30 Prozent, ist die untergeordnete Nutzung mit der größten Fläche als Nebennutzung zu betrachten.

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.

 

  • Regelfall: Ein Zertifikat für das Gesamtgebäude

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.

Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. 


 

  • Mehr als ein Zertifikat

Gebäude sind getrennt voneinander zu zertifizieren, wenn die Baukörper klar voneinander getrennt sind. Die Tiefgarage ist entsprechend dem Stellplatznachweis den Baukörpern zuzuordnen.

Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. 


 

  • Mehrere Gebäude auf einem Grundstück

Für weitestgehend baugleiche Gebäude auf einem Grundstück besteht die Möglichkeit einer Ensemblezertifizierung. Dies ist über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

siehe Ensemblezertifizierung


 

  • Baugleiche Gebäude an verschiedenen Standorten

Diese Zertifizierungsform wird für Bauwerke wie Verbrauchermärkte oder Fertighäuser angewendet, die baugleich an verschiedenen Standorten erstellt werden.

siehe Mehrfachzertifizierung

Allgemeine Informationen zur Zertifizierung von Neubauten mit dem DGNB System

Mehr erfahren

NEU: DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023.2
 

Alle Informationen zur überarbeiteten Systemversion

Häufig gestellte Fragen zum DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023

Mit der Systemversion 2023 verfolgt die DGNB folgende Ziele:

  • Schärfen von Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Klimaziele
  • Verschlankung des Systems durch Reduktion von Kriterien / Indikatoren
  • Qualitätssicherung durch zusätzliche Mindestanforderungen
  • Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen DGNB Systeme
  • Integration der Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sowie der EU-Taxonomie
  • Allgemeine Optimierung der Anwendung und Bereinigung von Ungenauigkeiten

Teilweise. Das Ziel der neuen Systemversion ist es, Gebäude zukunftsfähig zu machen. Damit ist mit Blick auf Themen wie z.B. Klimaschutz, Ressourcenschutz, Klimaanpassung und Mobilität ein höheres Ambitionsniveau als noch in der Version 2018 verbunden.

Andere Kriterien, insbesondere im Bereich der soziokulturellen Qualität, mussten zudem aufgrund veränderter DIN Normen angepasst werden. Dies stellt eine Veränderung dar, aber nicht zwingend eine Verschärfung.

Darüber hinaus sind einzelne Kriterien, wie z.B. der Schallschutz, entfallen.

Ja, Sie finden diese in den Systemgrundlagen im Kriterienkatalog.

Es gibt keine Vorgabe zu Ökobilanz-Tools. Daher können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente verwendet werden. Wenn professionelle Tools verwendet werden, finden Sie hier zur Orientierung eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben darin sind Eigenerklärungen der Tool-Anbieter und wurden nicht von der DGNB geprüft. Zusätzlich wird die DGNB in Kürze eine Anerkennung von Ökobilanz-Tools anbieten, die die Richtigkeit der Berechnungen und Datenverwendung bestätigen wird. Für die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans kann der DGNB CO2-Rechner verwendet werden. Weitere Informationen zur Ökobilanzierung finden Sie hier.

Aktuell gibt es kein standardisiertes Verfahren zur Erhebung und Bewertung von Klimarisiken bei baulichen Anlagen und Immobilien. Orientierung bieten die allgemeine Leitlinie zur Bewertung von Vulnerabilität und Klimarisiken DIN EN ISO 14091:2021-07 sowie regulatorische Anforderungen (z.B. der EU-Taxonomie) oder Ansätze von privaten Anbietern. Welche Tools oder Anbieter genutzt werden, um eine Klimarisikoanalyse z.B. für das Kriterium SITE1.1 im DGNB System oder die ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie durchzuführen, ist nicht festgelegt. Verwendet werden können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente oder frei verfügbare Quellen. Weiter oben auf dieser Seite finden Sie dazu verschiedene Arbeits- und Orientierungshilfe in Form von Excel-Dokumenten zum Download, darunter:

  • Eine Übersicht mit einer Auswahl von Anbietern und Produkten für Climate Risk Services, die bei der Wahl eines zum Projekt passenden Produkts helfen kann (für die besonderen Anforderungen an eine taxonomiekonforme Klimarisikoanalyse, z.B. bzgl. betrachteter Klimaeinwirkungen und Zukunftsdaten)
  • Eine filterbare Übersicht zu Geo-Portalen und online verfügbaren Ressourcen zu Klima- und Umweltgefahren (für den Fall, dass die Klimarisikoanalyse selbst bearbeitet wird)
  • Eine Handreichung zu möglichen Klimaanpassungsmaßnahmen über alle Themenfelder
  • Eine lokal adaptierbare Arbeitshilfe für die besondere Herausforderung der Hitzeschutzplanung auf kommunaler Ebene, die in Kooperation mit der Initiative Klimapositive Städte und Gemeinden entstanden ist

Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans stellt für alle Gebäude, die noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, eine Mindestanforderung dar. Somit ist die Erstellung verpflichtend. Ziel ist ein klimaneutraler Betrieb gemäß der nationalen Zielsetzung.

Die Bereitstellung eines Gebäuderessourcenpasses ist keine Mindestanforderung und daher nicht verpflichtend.

Bei der Erarbeitung der Kriterien wurden die Anforderungen aus den genannten Systemen/Klassifizierungen beachtet. Hinweise zu Überschneidungen und Synergien finden Sie in den jeweiligen Dokumenten zum Systemabgleich. Wer eine DGNB Zertifizierung durchführt, wird keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen. Im Kriterienkatalog ist die Relevanz der einzelnen DGNB Kriterien für die jeweiligen Systeme mit einem Icon gekennzeichnet. 

Bei Erstellung der Version 2023 wurde darauf geachtet, die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude in das Zertifizierungssystem zu integrieren, sodass eine parallele Bearbeitung möglich ist. Die neue Systemversion ist seit dem 27. Mai 2024 bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) anerkannt. Aufgrund der häufig kurzfristigen Anpassungen bei Förderkriterien empfehlen wir grundsätzlich, bei Start eines Vorhabens die aktuell geltenden Regelungen zu prüfen.

Weitere Informationen zum Thema QNG und BEG

Das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023 umfasst ausschließlich Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.

Projekte von kleinen Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern mit bis zu zwölf Wohneinheiten können auf das DGNB System Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024 angemeldet werden.

Für die Weiterentwicklung des DGNB Systems für den Gebäudeneubau zur Version 2023 fand zunächst eine umfangreiche Recherche und ein intensiver Austausch statt. Beteiligt daran waren DGNB Auditoren sowie DGNB Consultants, Mitglieder verschiedener DGNB Gremien (insbesondere der DGNB Fachausschuss), die DGNB Geschäftsführung sowie Mitarbeitende der DGNB.

Auf Basis der umfangreichen Rückmeldungen wurde ein Plan für die Überarbeitung aufgestellt. Dieser wurde vom DGNB Fachausschuss sowie der Geschäftsführung der DGNB genehmigt. Ein Projektteam aus DGNB Mitarbeitenden der Abteilungen Zertifizierung sowie Forschung und Entwicklung hat im Anschluss die Überarbeitung der Kriterien entsprechend dieses Plans vorgenommen.


Ihre Ansprechperson

Ralf Pimiskern

Ralf Pimiskern

Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung