Wenn Gebäude mit gleicher Nutzung und vergleichbarer Typologie an verschiedenen Standorten gebaut werden, spricht man von der Mehrfachzertifizierung. Dabei wird ein einheitlicher Standard bewertet, der für alle diese Gebäude gilt. Dieser wird in einer Musterbaubeschreibung festgehalten. Jedes Gebäude, das nach dieser dann gebaut wird, kann mit weniger Aufwand einzeln zertifiziert werden. Nach Einreichung und Prüfung der Unterlagen bekommt jedes Gebäude sein eigenes DGNB Zertifikat.
Für Bauherren und Auditoren bedeutet das: weniger Arbeit, schnellere Prozesse und geringere Kosten.
- Baustellen
- Neubauten: alle Gebäudetypen wie bspw. Verbrauchermärkte, Hotels, Logistik, Büro, Produktion
- Sanierung: alle Gebäudetypen
- Gebäude im Betrieb: alle Gebäudetypen wie bspw. Shoppingcenter
- Innenräume: Büro, Shopping; geplant: Hotel, Gastronomie
Hinweis: Die hier abgebildeten Nutzungen weisen eine optimale Anschlussfähigkeit an weitere DGNB Bewertungssysteme auf.
Die DGNB bietet ein anerkanntes und unabhängiges Zertifikat an, das durch klare Vorgaben und Prozesse definiert ist. Mit der Mehrfachzertifizierung wird eine gemeinsame Nachweisbasis für alle Projekte geschaffen, die in der Musterbaubeschreibung bzw. im Pflichtenheft dokumentiert wird.
Vorteile:
- stark reduzierter Dokumentationsaufwand
- schnellere Abwicklung der Zertifizierungsprozesse
- geringere Zertifizierungskosten; Folgeprojekte erhalten trotzdem ein individuelles DGNB Zertifikat und eine eigene Plakette
- einfache Multiplikation für beliebig viele Gebäude
- unabhängige Qualitätsauszeichnung und Vergleichbarkeit
- damit bessere Marktpositionierung
- erhöhte Marktchancen bei steigender Nachfrage
- Dokumentation für CSR-Berichte
- zukunftsfähige Gebäude
- höhere Bauherrenzufriedenheit
- ggf. Vorteile hinsichtlich der Finanzierung
- ggf. Vorteile hinsichtlich der weiteren Gebäudeveräußerung (Vermietung, Verkauf)
- aktiver Umweltschutz
Auch bei der Mehrfachzertifizierung kann die ESG-Verifikation sowohl begleitend als auch unabhängig zur DGNB Zertifizierung erfolgen. Das Angebot der DGNB gilt zunächst für die Taxonomie-Umweltziele "Klimaschutz", "Klimaanpassung" und "Kreislaufwirtschaft" sowie die dazugehörigen "Do-No-Significant-Harm"-Kriterien und Mindestanforderungen, die vor allem auf die handelnden Unternehmen selber abzielen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Rahmen des Basiszertifikats müssen die Referenzprojekte nicht die QNG-Anforderungen einhalten bzw. eine Nachweisdokumentation ist nicht erforderlich. QNG wird immer projektspezifisch eingereicht und geprüft.
Dies kann nur bei der Abstimmung im Basiszertifikat erfolgen. D.h. die Referenzprojekte für das Basiszertifikat müssen bereits alle QNG-Anforderungen einhalten und als repräsentativ für die Folgeprojekte von Seiten der DGNB eingeschätzt werden.
Vorgehen:
- Für alle Folgeprojekte müssen alle nötigen Nachweise für ein QNG-Siegel vorliegen.
- Für eine vereinfachte Nachweisführung bei den Folgeprojekten können Teile der Nachweise bereits im Basiszertifikat abgegolten werden.
Bei Basiszertifikaten mit QNG beurteilt die DGNB die baugleiche Ausführung und definiert die Toleranz bei Abweichungen in den Folgezertifikaten. Definiert beziehungsweise qualitätsgesichert wird die Toleranz über die Worst-Case-Betrachtung. Dadurch erfolgt maximal eine Verbesserung der Qualitäten der Folgeprojekte.
Allgemeine Anforderungen QNG
Über das DGNB Pflichtenheft für die Folgeprojekte kann die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen sichergestellt werden. Hier wird, in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auditor, definiert, welche Unterlagen zur Nachweisführung einzureichen sind. Dazu gehört auch ein Abweichungsbericht zu den Referenzprojekten des Basiszertifikates.
Besondere Anforderungen QNG
Aufgrund der baugleichen Gebäude ist es in der Mehrfachzertifizierung möglich, im Basiszertifikat die besonderen Anforderungen teilweise über Mustergebäude nachzuweisen. Zudem ist es möglich, die Ökobilanz für die definierten Musterprojekte im Zuge des Basiszertifikats nachzuweisen (Worst-Case-Betrachtung). Für die Folgeprojekte kann hier nun der Nachweis für die Worst-Case-Betrachtung im Basiszertifikat herangezogen werden. Es ist ebenfalls möglich, Schaltervarianten im Basiszertifikat zu definieren und prüfen zu lassen.
Basiszertifikat
- 20.000€ (Mitglieder) / 30.000€ (Nicht-Mitglieder)
Folgeprojekte
- 50% Rabatt gemäß aktueller Gebührenordnung (abhängig vom Nutzungsprofil)
- QNG-Prüfung je Folgeprojekt: 900,00 € zzgl. Umsatzsteuer
- ESG-Prüfung je Folgeprojekt: 900,00 € zzgl. Umsatzsteuer
- QNG- und ESG-Prüfung je Folgeprojekt: 1350,00 € zzgl. Umsatzsteuer
Eine detaillierte Übersicht aller Kosten finden Sie hier.
Die Gültigkeit des Basiszertifikats sowie des Pflichtenheftes ist zeitlich befristet auf drei Jahre nach Versand der offiziellen Objektbewertung durch die DGNB. Nach Abstimmung mit dem Antragsteller ist eine einmalige Verlängerung für weitere drei Jahre grundsätzlich möglich.
Folgende Optionen sind möglich:
- ENDE DES BASISZERTIFIKATES: Die Gültigkeit des Basiszertifikats endet nach Ablauf von drei Jahren, wenn keine Anfrage hinsichtlich eines Abstimmungstermins durch den Antragsteller vorliegt. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen keine Folgeprojekte auf Grundlage des Basiszertifikats angemeldet werden.
- VERLÄNGERUNG FÜR WEITERE DREI JAHRE: Es gibt keine wesentlichen, bewertungsrelevanten Änderungen der hier zugrunde liegenden Musterbaubeschreibung. Der Antragsteller bestätigt dies vor Ablauf der Gültigkeit des Basiszertifikats schriftlich gegenüber der DGNB.
- UPDATE: Es gibt wesentliche, bewertungsrelevante Änderungen der hier zugrunde liegenden Musterbaubeschreibung. Der Antragsteller teilt dies der DGNB rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Basiszertifikats mit und reicht durch den von ihm beauftragten DGNB Auditor die entsprechenden neuen Unterlagen/Nachweisdokumente vollständig bei der DGNB ein. Die DGNB prüft diese Änderungen und passt gegebenenfalls das Pflichtenheft entsprechend an. Hierfür fallen Gebühren an.
- UPGRADE: Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die Musterbaubeschreibung auf Grundlage der neuen Version eines Nutzungsprofils durch die DGNB prüfen zu lassen. Der Antragsteller beauftragt die DGNB rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Basiszertifikats mit der Durchführung des Upgrades und reicht die notwendigen Unterlagen/Nachweisdokumente (ggf. eine geänderte Musterbaubeschreibung) durch seinen Auditor vollständig bei der DGNB ein. Nach der Prüfung erstellt die DGNB ein neues Pflichtenheft. Hierfür fallen Gebühren an. Hinweis: Ein Upgrade ist ein neues Basiszertifikat und ersetzt das vorherige.
Erfahrungen aus bisherigen Projekten
Eine Mehrfachzertifizierung erfordert einen hohen Standardisierungsgrad. Der Nutzen einer Mehrfachzertifizierung ist um so höher, je größer die Gemeinsamkeiten in den einzelnen Projekten sind und je mehr somit im Basiszertifikat vorbewertet werden kann.
In Zusammenarbeit mit dem DGNB Auditor definiert der Auftraggeber die Musterbaubeschreibung mit Variantenuntersuchungen. Daraus resultieren die Mindestanforderungen für die Erreichung der angestrebten Auszeichnung bzw. des Gesamterfüllungsgrades.
Etwa 70 Prozent der Anforderungen und Nachweise können bereits durch die Musterbaubeschreibung erfüllt werden (Basierend auf der Version 2018 des DGNB Zertifizierungssystems).
Ablauf einer Mehrfachzertifizierung

- Musterbau- und Leistungsbeschreibung
- Dokumentenanforderungen zur Einreichung der Unterlagen (DGNB Zertifizierung)
- Gewichtungstabelle
- Nachweisdokumentation für die Referenzprojekte gemäß Dokumentenanforderungen | Hinweis: Bei einem Basiszertifikat gibt es nicht immer Referenzprojekte, manchmal werden auch fiktive Projekte oder typische Grundrisse verwendet.
Nach der Auszeichnung mit dem Basiszertifikat erfolgt die Erstellung eins projektspezifischen Pflichtenheftes. Dieses legt die Form bzw. den Umfang der erforderlichen Nachweisdokumentation für die Zertifizierung der einzelnen Gebäude fest und enthält die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die folgenden Einzelzertifizierungen.
Etwaige Änderungen der Musterbaubeschreibung, der Bauausführung, des Planungsprozesses und des Betriebskonzeptes hat der Auftraggeber der DGNB umgehend mitzuteilen. Diese Änderungen müssen in einem Nachtrag zur Rahmenvereinbarung dokumentiert werden.
Die Musterbaubeschreibung dient als Zertifizierungsgrundlage für das Basiszertifikat und ist als Vertragsbestandteil zwischen der DGNB und dem Antragsteller verpflichtend für die Folgezertifikate.
Die in der Musterbaubeschreibung definierten Prozesse, Gebäudequalitäten und -eigenschaften müssen weitestgehend für alle zu zertifizierenden Projekte (Folgeprojekte) gelten, welche somit eine große Anzahl von festgelegten DGNB Kriterien abdecken. Gebäudekriterien, welche nicht standardisiert dargestellt werden können, werden projektspezifisch (bzw. teilweise auch standortspezifisch) behandelt und eingereicht.
Die Musterbaubeschreibung besteht aus:
- Leistungsbeschreibung: Sie beschreibt schon vorhandene Standardprozesse, angewandte Materialien, Gebäudekomponenten und TGA (Heizungs-, Lüftungsanlagen, Armaturen…), Betriebskonzepte und Qualitätsmaßnahmen (Blower-Door-Test, Schallschutz etc.),
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Ggf. Pflegeanleitungen
- Ggf. Qualitätsstandards (z.B. QDF)
- Ggf. Beschreibungen zur Gebäudeautomation
- Ggf. Informationen über Tiefbau, Außenanlagen und Baustelleneinrichtung
- Ggf. Raumbücher
Projektanmeldung

Um ein Projekt anzumelden, müssen Auftraggeber zunächst einen DGNB Auditor engagieren. Dieser kann das Projekt anmelden. Auditoren begleiten zudem den gesamten Prozess und übernehmen die Nachweisführung sowie Einreichung bei der DGNB. Sie sind weltweit aktiv und auf bestimmte Nutzungsprofile spezialisiert.
Ihr Kontakt zu uns
E-Mail: mehrfachzertifizierung@dgnb.de