Die Berechnung einer Gebäudeökobilanz ist bereits seit der ersten Version des DGNB Systems für Neubauten aus dem Jahr 2008 eine zentrale Anforderung im Rahmen der DGNB Zertifizierung. Mittlerweile sind auf dem Markt eine Vielzahl an Softwaretools zur Lebenszyklusanalyse von Gebäuden verfügbar. Um einen Überblick zu geben, welche Tools optimal auf die Einreichung im Zuge der DGNB Zertifizierung abgestimmt sind, hat die DGNB ein Verfahren zur Anerkennung von LCA-Software-Tools in zwei Stufen entwickelt.
Anerkennung über die Bereitstellung DGNB konformer LCA-Exporte
LCA-Software-Anerkennung Stufe 1
Eine Anerkennung in Stufe 1 belegt, dass die LCA-Software einen funktionalen und sachlich korrekten Export aller im Rahmen der DGNB Zertifizierung geforderten Ökobilanzergebnisse erstellt: Dabei entspricht der LCA-Detailergebnisbericht sowohl hinsichtlich der Detailtiefe als auch mit Blick auf den Informationsgehalt den Anforderungen der DGNB. Zusätzlich gibt die LCA-Software die aggregierten Ergebnisse auf Gebäudeebene automatisiert in das DGNB LCA-Formblatt aus.
Anerkennung über die Implementierung einer Schnittstelle zur LCA-Datenbank der DGNB
LCA-Software-Anerkennung Stufe 2
Die Anerkennung nach Stufe 2 belegt, dass die LCA-Software die Schnittstelle zur LCA-Datenbank der DGNB nutzt, um Ökobilanzdaten direkt an die DGNB zu übermitteln. Diese erfüllen hinsichtlich der Detailtiefe und des Informationsgehalts die Anforderungen der DGNB und können im Rahmen der Konformitätsprüfung von der DGNB direkt über die Datenbank abgerufen werden. Grundlage hierfür ist eine von der DGNB bereitgestellte Dokumentationsvorschrift (XSD), die den standardisierten Datenaustausch ermöglicht.
*Hinweis: Aktuell ist die Anerkennung nach Stufe 2 bis einschließlich der Version 2021 möglich. Die Integration neuerer Versionen befindet sich aktuell in Umsetzung.
Vorteile
Die Anerkennung von Software zur Ökobilanzierung bietet sowohl Vorteile für die Anbieter der Software, als auch für DGNB Zertifizierungsexperten, die berechtigt sind, Projekte bei der DGNB zur Zertifizierung einzureichen.
- Wettbewerbsvorteil
- da die anerkannte LCA-Software die DGNB Anforderungen hinsichtlich Detailtiefe und Informationsgehalt erfüllt (Stufe 1, Stufe 2)
- durch die Schnittstelle zur LCA-Datenbank der DGNB (Stufe 2)
- Darstellung der Software auf der DGNB Website als "DGNB anerkannte LCA-Software"
- Nutzung der Anerkennung für die eigene Kommunikation
Die Nutzung DGNB anerkannter LCA-Software
- garantiert, dass die Ergebnisdokumentation den DGNB Anforderungen hinsichtlich der Detailtiefe und dem Informationsgehalt entspricht. (Stufe 1, Stufe 2)
- ermöglicht, dass Ergebnisse der Ökobilanzierung per Schnittstelle automatisiert an die DGNB übertragen werden. (Stufe 2)
- vermeidet Eingabefehler, da die Software Abweichungen von DGNB Anforderungen schon bei der Ergebnisdokumentation meldet. (Stufe 2)
- reduziert den Aufwand im DGNB Prüf- und Nachreichungsprozess. (Stufe 1, Stufe 2)
Ablauf der Anerkennung für Anbieter von LCA-Software
Wenn Sie Ihre LCA-Software von der DGNB anerkennen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an LCASoftwareAnerkennung@dgnb.de. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um den konkreten Ablauf mit Ihnen persönlich abzustimmen. Zudem vereinbaren wir einen ca. dreistündigen, digital stattfindenden Workshop-Termin.
In Vorbereitung auf den ca. dreistündigen Workshop schauen Sie sich bitte die folgenden Dateien und Dokumente an und notieren Sie offene Fragen:
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Falls Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie die Anerkennung nach Stufe 1 oder Stufe 2 anstreben, erklären wir Ihnen in dem Online-Workshop neben dem Anerkennungsprozess die konkreten Unterschiede zwischen der Anerkennung Stufe 1 und Stufe 2.
Je nachdem, ob Sie sich für Stufe 1 oder Stufe 2 entscheiden, gehen wir dann im weiteren Verlauf des Workshops auf folgende Inhalte ein:
- Stufe 1:
- Dokumentationsvorgabe für den DGNB LCA-Detailergebnisbericht
- Erläuterung des DGNB LCA-Formblatts
- Stufe 2: XSD-Schema
Um den Prozess der Anerkennung offiziell zu starten, erhalten Sie von uns im Anschluss ein Anmeldeformular, das Sie bei Interesse an einer Anerkennung bitte per E-Mail an LCASoftwareAnerkennung@dgnb.de zurücksenden. Im Nachgang erhalten Sie von uns einen Vertrag zugeschickt. Sobald dieser unterzeichnet bei der DGNB eingegangen ist, ist die Anmeldung zur Anerkennung Ihrer LCA-Software erfolgreich abgeschlossen.
In dieser Phase implementieren Sie die notwendigen Anpassungen in Ihrer LCA-Software. Bei Fragen, die während des Entwicklungsprozesses auftreten, steht Ihnen die DGNB kostenfrei zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, da eine frühzeitige Klärung offener Fragen erfahrungsgemäß sowohl den Implementierungsaufwand Ihrerseits als auch den Prüfaufwand seitens der DGNB deutlich reduziert.
| Hinweis: Spätestens zum Start der Testphase muss der Antragssteller der DGNB kostenfrei eine dauerhafte Voll-Lizenz der LCA-Software zur Verfügung stellen. |
Nachdem Sie Ihre Anpassungen umgesetzt haben, teilen Sie dies der DGNB mit. Im Anschluss vereinbart die DGNB mit Ihnen ein Online-Meeting, in dem Sie Ihre LCA-Software vorstellen und eine Einführung in die Funktionsweise geben. Die DGNB prüft nun durch Eingabe von Testdaten in Ihrer Software die entsprechend erzeugten Inhalte der von Ihrer Software generierten XML-Datei. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Prüfbericht zu. Gegebenenfalls vorhandene Kommentare und Fehler erläutern wir Ihnen in einem separaten Termin.
Sobald Sie die besprochenen Fehler aus dem Prüfbericht behoben haben, informieren Sie die DGNB. Die DGNB prüft dann die besprochenen Punkte erneut. Dieser Prozess wird so häufig wiederholt, bis das Ergebnis der Prüfung fehlerfrei ist. Für die erste sowie für weitere gegebenenfalls erforderliche Prüfungen berechnet die DGNB den Arbeitsaufwand nach Stunden. Für DGNB Mitglieder ist die erste Prüfung gebührenfrei.
Gültigkeit der Anerkennung
Die Gültigkeit der Anerkennung ist an die Umsetzung der jeweils aktuellen Anforderungen der DGNB geknüpft. Die DGNB behält sich vor, die Dokumentationsvorgabe für den DGNB-LCA-Detailergebnisbericht sowie das -Formblatt (Stufe 1) und das XML-Schema (Stufe 2) bei Bedarf anzupassen. Gründe hierfür können z.B. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Änderungen im Rahmen der DGNB Systempflege oder auch die Einführung einer neuen Version des DGNB Systems sein. LCA-Software-Anbieter sind verpflichtet, entsprechende Anpassungen an der eigenen Software umzusetzen, um weiterhin als anerkanntes Tool auf der DGNB Website gelistet zu werden und die Anerkennung im Rahmen der eigenen Kommunikation nutzen zu dürfen. Je nach Anpasssung kann es erforderlich werden, eine erneute Anerkennungsprüfung zu durchlaufen.
Kosten
Die Gebühren für die Anerkennung einer LCA-Software durch die DGNB sind individuell vom Aufwand abhängig. Die DGNB berechnet 100 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde. Die erste Prüfung ist für DGNB Mitglieder kostenfrei. Nach Durchführung eines ersten Abstimmungstermins bzw. Workshops (siehe oben: Ablauf der Anerkennung) erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
- Allgemeine Erläuterungen zur DGNB LCA-Software-Anerkennung und technische Erläuterung zum Ausgabeformat (Stufe 1/Stufe2) | Das Dokument zum Download folgt in Kürze
- Für eine Anerkennung in Stufe 1:
- Dokumentationsvorgabe für den DGNB LCA-Detailergebnisbericht. Herunterladen
- Für eine Anerkennung in Stufe 2:
- Aktuelle Version des XSD-Schemas: Die Daten, die Sie in Ihrer LCA-Software generieren und über eine Schnittstelle an die DGNB übergeben, müssen den Vorgaben dieses Schemas entsprechen.
- Beispiel: Die Datei beinhaltet ein XSD-konformes XML-Beispiel
Beide Dateien als ZIP-Datei herunterladen
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpersonen
René Traunspurger
Senior Berater Zertifizierung Gebäude
- Tel.: +49-711-722322-49
- E-Mail: r.traunspurger@dgnb.de
Jenny Goldbach
Zertifizierung / Gebäude im Betrieb / LCA-Softwareanerkennung
- Tel.: +49-711-722322-173
- E-Mail: j.goldbach@dgnb.de



