Version 2023.2: Neuerungen in den einzelnen Kriterien
So unterscheidet sich die Version 2023.2 des DGNB Systems Gebäude Neubau von der Version 2023
Legende In der unten stehenden Übersicht sind die Kriterien mit folgenden Symbolen markiert, um auf den ersten Blick sichtbar zu machen, in welchen Kriterien Anpassungen mit Auswirkungen auf den Aufwand im Rahmen der Zertifizierung vorgenommen worden sind. Zudem wurden die Kriterien gekennzeichnet, bei denen neue Stufen zum Einstieg in die DGNB Zertifizierung eingeführt worden sind. ❶ Anpassungen mit geringer Auswirkung auf Aufwand ❷ Anpassungen mit mittlerer Auswirkung auf Aufwand ❸ Anpassungen mit großer Auswirkung auf Aufwand ⌂ Neue Einstiegsstufen eingeführt |
Ökologische Qualität
- Indikatoren, die zur Anwendung der Ökobilanz in der Planung motivieren, wurden zusammengefasst
- Stärkerer Fokus der Bewertung auf die erzielten Ergebnisse der Ökobilanzierung
- Zurückstellung von Boni und Indikatoren, die im Markt aktuell geringes Umsetzungspotenzial haben
- Anpassung von Inhalten an das DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte (Überarbeitete Fassung)
- Mindestanforderung: Dekarbonisierter Betrieb des Gebäudes bis spätestens 2045 erwartbar oder Gebäude ist dafür ausgelegt
- Konsolidierte stark reduzierte Anlage 1 ("Kriterienmatrix") für optimierten Zugang und Verständlichkeit, welche die Marktsituation abbildet und auf ausgewählte Anforderungen verzichtet, da sie mit anderen Anforderungen in anderen Kriterien aufwandsreduziert abgebildet werden können (z.B. Metalleintrag durch Regenwasser)
- Neuverortung eines Indikators aus PRO1.4 im Kriterium zur Berücksichtigung der Themen in Ausschreibung und Vergabe sowie der Baubegleitung
- Einführung von Punkten für durchgeführte Baustellenkontrollen auch bei niedrigeren Qualitätsstufen
- Einführung von Punkten für bestätigte Einhaltung der QNG-PLUS oder spezifischen EU-Taxonomie-Bestätigungen
- Neuverteilung von Punkten: Höhere Punktevergabe für die niedrigeren Qualitätsstufen
- Mehr Praxisnähe durch erweiterten Umgang mit Ausnahmen und Fehlanwendungen
- Streichung redundanter Bonuspunkte
- Kriterienmatrix-Roadmap, um sicherzustellen, dass künftige Anforderungen frühzeitig bekannt gemacht werden können
- Einführung alternativer, vereinfachter qualitativer und quantitativer Bewertungsverfahren für umgesetzte Rohstoffverantwortung. Die miteinander kombinierbaren Verfahren:
- Fokus auf den Einsatz verantwortungsvoll gewonnener Rohstoffe oder aus Sekundärmaterialien im Tragwerk
- Fokus auf den Einsatz einzelner oder mehrerer Produkte aus verantwortungsvoll gewonnenen Rohstoffen oder aus Sekundärmaterialien ohne quantitativen Nachweis
- Fokus auf Einhalten von Mindestquoten aus verantwortungsvoll gewonnenen Rohstoffen für definierte Werkstoffgruppen (inklusive QNG PLUS und EU-Taxonomie Anforderungen)
- Zurückstellung des Indikators für den Nachweis der umgesetzten Lieferkettenverantwortung bei beteiligten planenden und ausführenden Unternehmen
- Zurückstellung des bisherigen quantitativen Verfahrens
- Weitere Anschlussmöglichkeiten an die Anforderungen der EU-Taxonomie ergänzt
- Vermeidung von Schadstoffeinträgen durch versickerndes Regenwasser vereinfacht integriert (vorher in ENV1.2)
- Formulierung bei der Integration ins Quartier präzisiert
- BONUS zur Verwendung von Regen- und Grauwasser in gewerblichen Einsatzbereichen ergänzt
- Anerkennung von Ausgleichsmaßnahmen: Nachweisformen vereinfacht, kein Fachgutachten oder Umweltbericht mehr erforderlich
- "Innenentwicklungsfläche bislang unbebaut" und "baulich oder verkehrlich vorgenutzte Fläche" in Methode deutlicher voneinander abgegrenzt
- Alternativweg für schadstoffarme Belastung des Bodens eingefügt. Abgrenzung der Begriffe "schwächere" und "stärkere" Belastung nach Ersatzbaustoffverordnung
- Präzisierung der Vorgaben und verbesserte Definitionen (z.B. bei den verschiedenen Flächendefinitionen) zur Reduzierung des Bearbeitungsaufwands
- Präzisierung der Schnittstelle zwischen Bau- und Betriebsphase mit neuer Zuordnung von einigen Indikatoren
- Zertifizierung nach dem DGNB System für biodiversitätsfördernde Außenräume als Nachweis anerkannt
- Indikator Baustelle entfällt, da bereits in PRO2.1 Baustelle und Bauprozess integriert
Ökonomische Qualität
- Zusammenfassung von Indikatoren, die zur Ermittlung der Lebenszykluskosten in der Planungsphase motivieren
- Honorierung der Anwendung der Lebenszykluskostenberechnung in der Planung durch die neugeschaffene Möglichkeit, diese mit projektspezifischen Parametern zu berechnen
- Abgleich und Anpassung einiger Berechnungsparameter aufgrund von Angleichungen an das Kriterium ENV1.1 sowie an Förderkriterien
- Zurückstellung von Boni, die im Markt aktuell geringes Umsetzungspotenzial haben
- Stärkere Fokussierung auf Anpassungsfähigkeit und Flexibilität durch den Wegfall von Indikatoren
- Klarere Strukturierung des Anhangs zur Adaptierbarkeit über einzelne Faktoren (Indikator 1.3)
- Aufnahme alternativer Bepunktung für kleinere Projekt und Projekte ohne parallele ESG-Verifikation durch Honorierung der Inanspruchnahme von nachhaltiger Förderung
- Neuverortung des Indikators zu Nutzungsmöglichkeiten von Dritten im Kriterium aus SITE1.4
- Optimierung des Kriterienaufbaus hinsichtlich des aktuellen Stands der Technik für Klimarisikoanalysen
- Präzisierung der Schnittstelle zum Kriterium SITE1.1
- Optimierte Integration von und Anschlussfähigkeit an Anforderungen von EU-Taxonomie und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
- Einführung alternativer Bearbeitungsmöglichkeiten in Bausteinen oder als Gesamtpaket "Qualifizierte Klimarisikoanalyse" (mit SITE1.1)
- Einführung von Einstiegs- und Zwischenstufen bei der Umsetzung von Anpassungslösungen zur Reduzierung des Schadenspotenzials
- Neuverortung des Indikators zu Maßnahmen bei Lärmbelastung und Luftschadstoffen im Kriterium SOC1.6
- Neuverortung des Indikators zu Maßnahmen gegen Radon im Kriterium SOC1.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Stärkere Gewichtung der Innenraumhygiene: Messung der flüchtig organischen Verbindungen (Indikator 1.1) und geringere Bewertung der Lüftungsrate (Indikator 2)
- Einführung eines neuen Indikators zur Messung der Radonbelastung (ehemals SITE 1.1 und ECO2.6)
- Einfacherer Einstieg für die Bewertung der Lüftungsrate und Aufnahme einer hybriden Lüftung (nun Indikator 3)
- Streichung des Agenda 2030 Bonus: Nichtraucherschutz und Feinstaub in Innenräumen
- Die Mindestanforderungen bleiben bestehen und wurden nicht angepasst
- Ergänzung eines einfachen Einstiegs für die Beurteilung der Tageslichtversorgung, Sichtverbindung und Blendfreiheit bei Tageslicht; Bewertung ist nicht ausschließlich über Berechnungen möglich
- Fokussierung auf die Tageslichtversorgung des gesamten Gebäudes und Reduzierung des Aufwands durch Streichung von Indikatoren, der Tageslichtbewertung an Arbeitsplätzen und der Besonnungsdauer
- Vereinfachung durch die Bündelungen ähnlicher Nutzungsprofile
- Aufnahme der Bewertung extra ausgewiesener Raucherbereiche (zuvor im Kriterium SOC1.2)
- Aufnahme der Bewertung anthropogener Umweltgefahren durch Lärm und Luftschadstoffe (zuvor im Kriterium ECO2.6)
- Vereinfachung der Nachweisführung:
- Keine Fachgutachten für die Behaglichkeit im Außenbereich notwendig
- Für das Nutzungsprofil "Bildung" gilt der Indikator 3 "Familien-, Kinder- und Seniorenfreundlichkeit" ohne zusätzlichen Nachweis als erfüllt (analog Nutzungsprofil "Wohnen")
- Auflösung der vorherigen Mindestanforderung im Kriterium als K.-o.-Kriterium der Zertifizierbarkeit
- Umstrukturierung von ehemals "Qualitätsstufen" auf "Anforderungsniveau Landesbauordnung", "Anforderungsniveau Basis" und "Erhöhtes Anforderungsniveau" (jeweils definiert durch LBOs und ergänzt durch DGNB) sowie "Anforderungsniveau QNG" als Alternative
- Optimierung von Struktur und Lesbarkeit der Bewertungstabelle und Methode
- Einführung von nutzungsspezifischen Zusatzpunkten
Technische Qualität
- Das passive Gebäudekonzept wird erweitert um die Anerkennung von reduzierter Anlagentechnik; die Anerkennung wird vereinfacht
- Streichung von Indikatoren:
- Anpassbarkeit der Verteilung auf Betriebstemperaturen für Einbindung von regenerativen Energien (Indikator 2)
- Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Indikator 3)
- Zusammenführung und neue Aufteilung von Indikatoren mit Integration der Boni
- Entfall der Boni
- Anpassung von Inhalten an das DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte (Überarbeitete Fassung)
- Größere Flexibilität, die Optimierung der Zirkularität in der Planungs- oder Ausführungsphase positiv bewerten zu lassen
- Neue Einstiegsstufe mit neuem "DGNB Zirkularitäts-Check"
- Optimierung der Bewertungsstruktur und höhere Bewertung bei realisierter Zielerreichung auf Gebäudeebene
- Zurückstellung des Indikators zur Produkt- und Bauteiloptimierung aufgrund fehlender Daten
- Boni:
- Zusammenfassung sehr ambitionierter Bonuspunkte
- Teilweise Streichung bis sich Marktstandards/Datenverfügbarkeit verbessert haben
- Präzisierung der Abgrenzung zur Bewertung des Standorts hinsichtlich der Verkehrsanbindung im Kriterium SITE1.3
- Fokussierung auf die Bewertung der Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität
- Entfall des Indikators zum Konzept
- Anpassungen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Ladeinfrastruktur
- Kleinere Anpassungen beim Thema Nutzerkomfort
Prozessqualität
- Anerkennung einer Zertifizierung nach dem DGNB System für nachhaltige Baustellen als Nachweis
- Reduzierung des Aufwands im Indikator "Ressourcenschutz – Wasserverbrauch"
- Bonus für Abfallvermeidung; über die Erfüllung einer Mindestquote wird der Bonus zusätzlich gewährt
- Vereinfachung und Verschlankung der Struktur
- Inhaltliche Präzisierung der Themen Inbetriebnahme und Monitoring zur Vorbereitung eines nachhaltigen Betriebs (Schnittstelle zum DGNB System Gebäude im Betrieb)
- Größere Offenheit in der Nachweisführung
Standortqualität
- Optimierung des Kriterienaufbaus hinsichtlich des aktuellen Stands der Technik von Klimarisikoanalysen
- Präzisierung der Schnittstelle zum Kriterium ECO2.6
- Optimierte Integration von und Anschlussfähigkeit an Anforderungen der EU-Taxonomie und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
- Einführung alternativer Bearbeitungsmöglichkeiten in Bausteinen oder als Gesamtpaket in Form einer "Qualifizierten Klimarisikoanalyse" (mit ECO2.6)
- Einführung von Einstiegs- und Zwischenstufen bei der Klimagefahrenanalyse über öffentlich zugängliche Daten
- Überarbeitung der Nachweisführung der Indikatoren zu Lärmbelastung und Luftschadstoffen
- Verschiebung des Indikators zum Thema Radon nach SOC1.2