Überarbeitung des DGNB Rahmenwerks für klimaneutrale Gebäude und Standorte

Die DGNB hat ihr Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte aktualisiert. Die überarbeitete Fassung zur Kommentierung (Stand August 2025) steht bis zum 30. September 2025 öffentlich zur Kommentierung bereit. Gefragt sind Anmerkungen zur allgemeinen praktischen Anwendbarkeit sowie insbesondere zu den Ansprüchen, die in den (neuen) Klimaschutz-Kategorien formuliert worden sind. Auch Einschätzungen zu den neu eingeführten Energiezielen sind willkommen.

Auf Grundlage der eingegangenen Anmerkungen wird die überarbeitete Fassung bis zum Frühjahr 2026 finalisiert. Im Folgenden geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Neuerungen.

Direkt zur Kommentierung

Das Wichtigste zur überarbeiteten Fassung im Überblick

Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der bisherigen Fassung aus dem Jahr 2020.

Ziele der Überarbeitung

Mit der überarbeiteten Fassung möchte die DGNB... 

  • Akteuren durch präzise ausgearbeitete und klar formulierte (Etappen-)Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität noch mehr Struktur und Sicherheit für notwendige Entscheidungen geben.
  • Fragestellungen rund um die Rolle von Gebäuden als aktiver Teile der Energiewende ergänzen. 
  • neue regulatorische Rahmenbedingungen und daraus resultierende Anforderungen an die Marktteilnehmenden aufnehmen.
  • neue Anforderungen an die Berichterstattung für Unternehmen integrieren.
  • Feedback von Anwendenden aus der Praxis zur Optimierung der Anwendbarkeit umsetzen.
Publikation|pdf|Deutsch|2 MB

DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte – Überarbeitete Fassung zur Kommentierung

Veröffentlichungsdatum: 08.08.2025
Stand August 2025

Zentrale Aspekte der Überarbeitung

Neben Nachschärfungen und Optimierungen zur besseren Anwendbarkeit in der Praxis betreffen die Überarbeitungen ganz besonders die nachfolgenden Aspekte.

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand gilt es, die aus Perspektive der Klimaziele richtigen Investitionen in unseren Gebäudebestand und den notwendigen Zubau zu tätigen und damit die wirksamsten und effektivsten Schritte umzusetzen. Um Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden, Investierenden und politischen Entscheidungstragenden hierfür Orientierung geben zu können, bietet das Rahmenwerk einen unmissverständlichen Aktionsrahmen. Dieser ist in der überarbeiteten Fassung auf die wesentlichen Elemente reduziert und umfasst nur noch drei statt bisher vier Teile. Insbesondere Referenzen zum DGNB System entfallen, da die Kriterienkataloge der verschiedenen Systemvarianten regelmäßig aktualisiert werden und die Ambitionen in Abgleich zu bereits erreichten Zielen entsprechend angepasst werden.

  • Teil 1: Gebäudezustand ermitteln und Ziele setzen
  • Teil 2: Mit Klimaschutzfahrplänen die Transformation planen
  • Teil 3: Fortschritte erfassen und kommunizieren

Um nicht nur das langrfristige Ziel der Klimaneutralität in den Blick zu nehmen, sondern auch Etappenziele und Ambitionsniveaus auf dem Weg dorthin stärker zu betrachten, definiert die DGNB im Rahmenwerk drei Klimaschutz-Kategorien. Diese Kategorien unterstützen dabei, angekündigte Verpflichtungen rechtzeitig umzusetzen und Gebäudebestände wirksam auf die Klima- und Energieziele Europas auszurichten. Ziel ist, den notwendigen Investitionen, dem Kapazitäts- und Kompetenzaufbau sowie der notwendigen Neuausrichtung etablierter Geschäftsmodelle und Prozesse eine verlässliche Basis und ebenso erreichbare wie sinnvolle Zwischenziele zu bieten.

  • Kategorie 1: Klimaneutrale Gebäude 
  • Kategorie 2: Gebäude vorbereitet für Klimaneutralität
  • Kategorie 3: Gebäude mit Klimaschutzfahrplan 

Die drei Kategorien sind in Teil 1 (Abschnitt 1.2 bis 1.4) der überarbeiteten Fassung des DGNB Rahmenwerks erläutet.

In der überarbeiteten Fassung des DGNB Rahmenwerks werden künftig neben CO2-Zielen auch Energieziele in den drei Klimaschutz-Kategorien formuliert. Hier werden die Gesamtenergieeffizienz (für Betrieb und Nutzung), erneuerbare Energieversorgung sowie der Beitrag zur Energiewende betrachtet. 

Informationen zu den definierten Zielen sind in Teil 1 (Abschnitt 1.3 und 1.4) der überarbeiteten Fassung des DGNB Rahmenwerks zu finden.

Zur Festlegung von jährlichen Zielwerten und kumulativen CO2-Limits gibt die neue Fassung des DGNB Rahmenwerks die Nutzung von nationalen klima- und energiezielekompatiblen Zielpfaden (Absenkpfaden) als Basis vor. In der überarbeiteten Fassung sind für drei Gebäudenutzungstypen spezifische, in Deutschland anwendbare CO2-Limits und CO2-Zielwerte veröffentlicht. Mit diesen können Anwendende des DGNB Rahmenwerks überprüfen, ob die Performance von Gebäuden oder Maßnahmen- bzw. Klimaschutzfahrpläne konform mit nationalen Klima- und Energiezielen sind.

Informationen hierzu sind insbesondere im Abschnitt 2.3 zu finden.

Mit den im DGNB Rahmenwerk festgehaltenen Definitionen können alle wesentlichen Endenergieverbräuche und Treibhausgasemissionen des Betriebs und der Nutzung sowohl von neuen als auch von bestehenden Gebäuden und ganzen Portfolien ermittelt, bewertet, verglichen und optimiert werden. 

Neu ist, dass auch die Anwendung eines reduzierten Betrachtungsrahmens möglich ist, um einen besseren Einstieg in das Thema zu ermöglichen:

  • Betrachtungsrahmen "Gesamter Energieeinsatz (Nutzung und Betrieb)"
  • reduzierter Betrachtungsrahmen "Energieeinsatz Betrieb (ohne nutzungs- und nutzerbedingten Energieverbrauch)"

Der reduzierte Betrachtungsrahmen "Betrieb" umfasst den über die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch: Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) und nationale Umsetzungsregeln festgelegten "regulierten" Umfang und damit die "Dienste im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (oder "EPB-Dienste"). Auf welchen Betrachtungsrahmen sich eine projektspezifische Einstufung gemäß den definierten Kategorien bezieht, ist immer anzugeben.  

Details zu den Betrachtungsrahmen finden Sie in Teil 1 (Abschnitt 1.4). 

Hand, die mit einem Stift auf Papier schreibt
DGNB Stift mit Papier
Mehr

Geben Sie uns Feedback!

Hier finden Sie das Formular zu Kommentierung des DGNB Rahmenwerks in der überarbeiteten Fassung zur Kommentierung.

Häufig gestellte Fragen

Ja.

Die DGNB hat gemeinsam mit europäischen Partnern ihr Zertifizierungssystem für Gebäude im Betrieb überarbeitet. Die Kriterien mit den angepassten Anforderungen standen bis einschließlich 13. Juni 2025 öffentlich zur Kommentierung bereit. Die neue Version nimmt, wie die aktuelle, Bezug auf das DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte. Da die Marktversion des DGNB Systems für Gebäude im Betrieb zeitlich vor der überarbeiteten Fassung des DGNB Rahmenwerks veröffentlicht wird, wird es eine Übergangsphase geben. Zielstellung ist, einen einfachen und fairen Übergang für alle Anwendenden zu ermöglichen. Wir werden hierzu im Rahmen der Veröffentlichung des DGNB Systems für Gebäude im Betrieb in der neuen Version genauer informieren.


 

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Anna Braune

Dr. Anna Braune

Abteilungsleiterin Forschung und Entwicklung

Katrin Löchner

Katrin Löchner

Projektleiterin Forschungsprojekte