Die DGNB Auszeichnung "Klimapositiv" wird in zwei Varianten vergeben:
- "Klimapositiv": Diese Auszeichnung können Gebäude und Standorte erhalten, die seit mindestens einem Jahr im Regelbetrieb sind und basierend auf ihren realen Verbrauchsdaten nachweislich mindestens klimaneutral betrieben werden.
- "Klimapositiv geplant und gebaut": Diese Auszeichnung können Gebäude und Standorte erhalten, die noch nicht seit mindestens einem Jahr im Regelbetrieb sind und deshalb nicht mit realen Messdaten die fachlichen Grundlagen bestätigen können. Dies sind Neubau- und Sanierungsprojekte nach Fertigstellung der Baumaßnahmen. Alle Nachweise werden hier auf Basis von Bestätigungen für geplante und ggfs. bereits realisierte Gebäudeeigenschaften und Daten aus Berechnungen oder Simulationen geführt.
Die Auszeichnungen belohnen so Gebäude und Standorte, die klimaneutral in Betrieb und Nutzung sind (gemäß Planung oder bereits heute nachweislich nach Messdaten), die Energiewende aktiv unterstützen und notwendige bauliche Maßnahmen mit geringem Ausstoß von Treibhausgasen realisieren.
Konkret beschrieben sind die fachlichen Anforderungen an die Auszeichnung im DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte (Überarbeitete Fassung) für die Klimaschutzkategorie 1+.
Für beide Varianten der Auszeichnung sind die im Folgenden formulierten fachlichen Anforderungen nachzuweisen. Fachliche Grundlage ist das "DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte (Überarbeitete Fassung)". Für beide Varianten der Auszeichnungen gilt die Einhaltung der "Klimaschutzkategorie 1+" gemäß DGNB Rahmenwerk.
"Gebäude der Kategorie 1 nutzen nur erneuerbare Energieträger für den Gebäudebetrieb. Die Energieverbräuche bei Betrieb und Nutzung sind gering und werden unterstützend für das umgebende Energiesystem netzdienlich realisiert. Gebäude dieser Kategorie haben die energetischen Qualitäten des Nullemissionsgebäude-Standard gemäß EPBD (ZEB) erreicht, gehen jedoch in relevanten Anforderungen über das darin geforderte Mindestmaß hinaus." |
DGNB Auszeichnung "Klimapositiv"
Für die Variante "Klimapositiv" sind alle Nachweise auf Basis von Bestätigungen für bestehende Gebäudeeigenschaften und realen Messdaten zu führen. Als Grundlage sind unter anderem folgende Dokumentationen notwendig:
- Aktueller Energieausweis sowie Berechnung und Dokumentation nach der aktuellen DIN/ST 18599
- Beschreibung des umgesetzten Energiekonzepts
- Reale Messdaten der für Betrieb und Nutzung des jeweils eingesetzten Energieträgers und ggfs. Anteils am Verbrauch, differenziert nach Verbrauchsart (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Nutzenergie etc.), sowie ggfs. Menge und Art eingesetzter Kältemittel
- Ergebnis der Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für den Bilanzierungsrahmen "Betrieb und Nutzung" auf Basis der Messdaten
- Ergebnis einer Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz der seit 2025 realisierten Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Beschreibung des realisierten Monitoringkonzepts
DGNB Auszeichnung "Klimapositiv geplant und gebaut"
Für die Variante "Klimapositiv geplant und gebaut" sind alle Nachweise auf Basis von Bestätigungen für geplante und ggfs. bereits realisierte Gebäudeeigenschaften und Daten aus Berechnungen oder Simulationen zu führen. Als Grundlage sind unter anderem folgende Dokumentationen notwendig:
- Aktueller Energieausweis (Bedarfsausweis) und DIN (V) 18599 Bericht
- Beschreibung des geplanten Energiekonzepts
- Daten aus Berechnungen oder Simulationen für den geplanten Bedarf der für Betrieb und Nutzung eingesetzten Energieträger und ggfs. Kältemittel
- Ergebnis der Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für den Bilanzierungsrahmen "Betrieb und Nutzung" auf Basis von Daten aus Berechnungen oder Simulationen
- Ergebnis einer Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz der seit 2025 realisierten Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Beschreibung des geplanten Monitoringkonzepts
Mehr Details finden Sie jeweils in den Vergabegrundlagen in Tabelle 2 bzw. 3, im "DGNB Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte (Überarbeitete Fassung)" sowie in den korrespondierenden DGNB Indikatoren, Methoden und Nachweisen der DGNB Zertifizierungssysteme.
Die Anmeldung und Einreichnung erfolgt in allen Fällen über die DGNB System Software.
DGNB Auszeichnung "Klimapositiv"
Für die Auszeichnungsvariante "Klimapositiv" wird der Auszeichnungsprozess über das DGNB System Gebäude im Betrieb, Version 2026 geführt. Alle relevanten Nachweise werden im Rahmen einer Zertifizierung mit diesem System geprüft. Für die Prüfung müssen nicht alle Kriterien des Zertifizierungssystems angewendet werden, sondern nur ein bestimmter Auszug.
Soll lediglich der relevante Auszug geprüft werden, der für die DGNB Auszeichnung "Klimapositiv" erforderlich ist, gelten gesonderte, reduzierte Prüfvorgaben. Die gesonderten Prüfvorgaben beinhalten, dass nur für den relevanten Auszug aus dem DGNB System Gebäude im Betrieb Angaben gemacht werden und entsprechende Unterlagen zur Prüfung bereit gestellt werden. Für die erste Zertifizierung ist ein DGNB Auditor verpflichtend. Für die Rezertifizierung, die eine Bestätigung des Ergebnisses nach ein bis drei Jahren darstellt, kann eine Person mit alternativer fachlicher Qualifikation die Angaben machen. Eine Festlegung hierzu wird noch bereitgestellt.
Soll hingegen ein größerer Umfang an Nachhaltigkeitskriterien geprüft werden, als die die für die Klimapositiv-Auszeichnung notwendig sind, gelten die für das Zertifizierungssystem Gebäude im Betrieb regulären Prüfvorgaben.
DGNB Auszeichnung "Klimapositiv geplant und gebaut"
Für die Auszeichnungsvariante "Klimapositiv geplant und gebaut" wird der Auszeichnungsprozess für Neubauten über das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023.2 geführt. Alle relevanten Nachweise werden im Rahmen einer Zertifizierung mit diesem System geprüft. Für Sanierungsprojekte ist im Rahmen einer Zertifizierung mit dem DGNB System Sanierung, Version 2021 die gleiche Auszeichnung möglich, jedoch mit einer gesonderten Nachweisführung. Weitere Details finden Sie in den Vergabegrundlagen.
Nach positiver Prüfung durch die DGNB Zertifizierungsstelle kann die Auszeichnung von der DGNB an Gebäude und Standorte mit einer Gültigkeit von drei Jahren verliehen werden. Werden während dieser Zeitspanne nach einer erfolgreichen Prüfung maßgebliche Änderungen am Gebäude oder am Standort umgesetzt, die das Ergebnis einer erneuten Prüfung nachteilig verändern würden, ist dies der DGNB aktiv mitzuteilen. Wird dies unterlassen, behält sich die DGNB den sofortigen Entzug der Auszeichnung vor.
Erneute Auszeichnung:
- Eine Auszeichnung "Klimapositiv" kann nach Ablauf der drei Jahre über den Prozess einer Rezertifizierung abermals über das DGNB System Gebäude im Betrieb beantragt, geprüft und damit bestätigt werden.
- Eine Auszeichnung "Klimapositiv geplant und gebaut" kann nach Ablauf der drei Jahre über den Prozess einer Zertifizierung über das DGNB System Gebäude im Betrieb beantragt, geprüft und damit in eine Auszeichnung "Klimapositiv" umgewandelt werden. Dabei ist es zulässig, lediglich die in den Vergabegrundlagen in Tabelle 2 gekennzeichneten Indikatoren des Zertifizierungssystems Gebäude im Betrieb nachzuweisen und die anderen Kriterien und Indikatoren unbearbeitet zu lassen.
Die Kosten für den Prüfprozess der Auszeichnung "Klimapositiv" sind bei Anwendung eines Zertifikats für Gebäude im Betrieb in den Prüfgebühren enthalten. Die Kosten für die Auszeichnung "Klimapositiv geplant und gebaut" sind in den Prüfgebühren für Neubauten enthalten.
Wird die Klimapositiv-Auszeichnung in der reduzierten Form, unter Nutzung des festgelegten Auszugs des DGNB Systems Gebäude im Betrieb angestrebt, gelten die folgenden Gebühren:
Die Gebühren setzen sich aus der Anmeldegebühr und der Prüfgebühr zusammen.
| Anmeldegebühr | Prüfgebühr | |
|---|---|---|
| DGNB Mitglieder | 750 € | 1.500 € |
| Nicht-Mitglieder | 1.500 € | 2.000 € |
Alle Kosten gelten zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Der Rabatt für Mitglieder wird gewährt, wenn der Eigentümer des Objektes bzw. der Antragsteller (= Vertragspartner) Mitglied der DGNB oder einer internationalen DGNB Partnerorganisation ist.
Die Gebührentabelle der DGNB Gebührenordnung wird in Kürze um die hier genannten Gebühren ergänzt.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
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