Laut Europäischer Kommission spielen private Investoren bei der Deckung der notwendigen Investitionen für die geplante Transformation eine entscheidende Rolle. Bislang allerdings fallen die entsprechenden Investitionen zu gering aus (Stand 2021). Ein Grund dafür ist ein fehlendes Signal bzw. klare Definitionen, welche Investitionen die europäischen Klimaschutzziele konkret unterstützen. Um Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen auszurichten, finanzielle Risiken zu bewältigen, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcennutzung und der Umweltzerstörung sowie sozialen Fragen ergeben, und um die Transparenz und Langfristigkeit der Wirtschaftstätigkeit zu fördern, hat die EU-Kommission bereits 2018 einen Plan erarbeitet, der nachhaltige Finanzierungen stärken soll – der EU Sustainable Finance Action Plan. Dieser umfasst unter anderem:
Als ein zentraler Baustein ist die EU-Taxonomie hervorzuheben. Hierzu hat die EU über eine Technische Expertengruppe (TEG) die Anforderungen an nachhaltige ökonomische Aktivitäten definiert. Die EU-Taxonomie Verordnung ist mit der Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) verbunden. Durch das europäischen Regelwerk werden Finanzmarkteilnehmer, darunter Anbieter von Investmentfonds, Asset Manager und Anbieter betrieblicher Altersvorsorge und Unternehmen mit der Pflicht zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Erklärungen adressiert.
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Seema Issar
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