Um die Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels auf ein „verträgliches Maß" zu begrenzen, muss unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren die Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren. Da die globalen CO2-Emissionen nach wie vor ansteigen und die Zeit bis zur Überschreitung der kritischen CO2-Konzentration nach aktuellen Berechnungen nur noch knapp 20 Jahre beträgt, müssen ab sofort Politik, Wirtschaft, öffentliche Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen, Wissenschaft und Bildungs-einrichtungen gemeinsam alle Potenziale ausschöpfen. Dazu bedarf es gesetzgeberischer Vorgaben für den Gebäudebereich, die auf die Klimaschutzziele angepasst sind. 2017 wurde mit der Zusammenlegung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ein Entwurf des neuen „Gebäudeenergiegesetzes" (GEG) erarbeitet. Die Lösung kann jedoch nach Meinung der DGNB nicht nur darin bestehen, mit der gleichen Denkweise auf Bestehendes aufzusetzen. Stattdessen haben wir jetzt die Chance, das Gelernte der vergangenen Jahre zu nutzen, um einen neuen, zielorientierten Ansatz zu wählen.
Wir befürchten, dass noch mehr wertvolle Zeit verloren geht, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist, denn eine unserer Meinung nach falsche, umständliche und unverständliche EnEV-Novellierung auf 150 Seiten diskutiert am Ziel vorbei. Die lange Nutzungsdauer unserer Gebäude bedingt, dass wir heute zukunftsfähige Gesetze brauchen, die bis 2050 Bestand haben. Dies ist möglich, weshalb die DGNB den hier vorliegenden, dreiseitigen GEG-Diskussionsvorschlag erstellt hat, der eine wirksame Fokussierung auf die Klimaschutzziele beinhaltet. Es war uns wichtig, diesen im ersten Schritt einfach und zielorientiert zu formulieren. Der vorgelegte Entwurf muss selbstverständlich im Weiteren auf die unterschiedlichen Akteure, wissenschaftlichen Feinheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen hin geprüft und entsprechend ausformuliert werden.
Wichtig ist, dass wir vom Ziel her denken, dieses auch klar formulieren und diskutieren. Nur so wird es möglich sein, alle Akteure bei der gemeinsamen Aufgabe zu vereinen. Eine verfrühte technische Diskussion würde nur dazu führen, dass das eigentliche Ziel aus dem Fokus gerät. In unserem Vorschlag für ein „Gebäude-Emissions-Gesetz 2050" (GEG 2050) sind die folgenden vier Kernforderungen formuliert:
Lesen Sie hier den kompletten Diskussionsvorschlag
Felix Jansen
Abteilungsleiter PR, Kommunikation und Marketing
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f.jansen at dgnb.de