DGNB System Gebäude Neubau: Version 2023.2
Die DGNB verfolgt das Ziel, nachhaltiges Bauen in der Breite zu verankern. Das DGNB System für den Neubau von Gebäuden ist hierfür ein zentrales Instrument. Es ist ein praxiserprobtes Steuerungs- und Optimierungstool und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an aktuelle Rahmenbedingungen und Fortschritte im Markt angepasst. Vor dem Hintergrund der globalen Krisen der letzten Jahre und der daraus folgenden Herausforderungen für die Bau- und Immobilienbranche, hat die DGNB jedoch festgestellt, dass sich die Version 2023 dieses DGNB Systems dennoch nicht so optimal in die Bauprozesse einfügte wie erhofft. Ein Hauptgrund waren die Dokumentationsanforderungen und der damit verbundene Aufwand. Dieses Feedback haben wir uns zu Herzen genommen.
Der Kriterienkatalog in der Version 2023.2 des DGNB Systems Gebäude Neubau ist das Ergebnis eines intensiven, praxisnahen Beteiligungsprozesses unter Einbindung einer Vielzahl erfahrener DGNB Senior Auditoren. Für die Überarbeitung wurde jeder einzelne Indikator in sämtlichen Kriterien kritisch beleuchtet. Herausgekommen ist ein Zertifizierungssystem, das sehr viel fokussierter ist und spürbar Aufwände reduziert, ohne das Ambitionslevel signifikant zu reduzieren. Erkennbar ist dies weniger an der Anzahl der Kriterien (28 statt 29), sondern viel mehr auf der darunter liegenden Ebene der Indikatoren (20 Prozent weniger als zuvor). Einige Mindestanforderungen wurden mit Blick auf die Praxistauglichkeit in der heutigen Planungs- und Baupraxis umformuliert, um Projekte aufgrund von Details nicht kategorisch auszuschließen. Die Anschlussfähigkeit an relevante Instrumente wie die EU-Taxonomie oder QNG ist weiterhin gegeben.
Hinweis zur SystemversionAktuell ist eine Anmeldung zur Zertifizierung entsprechend des DGNB Systems Gebäude Neubau in den Versionen 2023 und 2023.2 möglich. Die Bearbeitung der Kriterien der Version 2023.2 in der DGNB System Software ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich. Eine Anmeldung auf die Version 2023 ist noch bis zum 30. September 2026 möglich. Ab dem 1. Oktober 2026 ersetzt die Version 2023.2 die Version 2023 vollständig als gültige Marktversion. |
DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2023.2 | Vorabfassung
Das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023.2 fußt auf den drei zentralen Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles, die gleichgewichtet mit 25 Prozent in die Bewertung mit einfließen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bewertet das DGNB System zudem den Standort mit 5 Prozent sowie die technische und prozessuale Qualität mit jeweils 10 Prozent.
Insgesamt umfasst das System 28 Kriterien deren Anzahl sich wie folgt auf die Themenfelder verteilt:
- Ökologische Qualität: 6 Kriterien
- Ökonomische Qualität: 4 Kriterien
- Soziokulturelle und funktionale Qualität: 6 Kriterien
- Technische Qualität: 4 Kriterien
- Prozessqualität: 5 Kriterien
- Standortqualität: 3 Kriterien
Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Kriterium für jedes Nutzungsprofil relevant ist. Je nach Nutzungsprofil kann die Gewichtung der einzelnen Kriterien unterschiedlich ausfallen.
Neuerungen in einzelnen Kriterien
Sie möchten wissen, wie sich die Kriterien des DGNB Systems Gebäude Neubau in der Version 2023.2 von denen in der Version 2023 unterscheiden?
Neuerungen in den einzelnen Kriterien im Überblick
Arbeitshilfen zur Klimarisikoanalyse und Klimaanpassung
- Anbieter- und Produktliste für professionelle Climate Risk Services (Assessment – Management – Reduction)
- Sammlung frei verfügbarer Online-Ressourcen zu Umweltgefahren durch Klima – Natur – Zivilisation
- Übersicht möglicher Maßnahmen zur Anpassung bei Klimagefahren (Hitze – Dürre | Starkregen – Überflutung | Gewitter – Hagel)
- Strategische Arbeitshilfe inkl. möglicher Maßnahmen zur Hitzeaktionsplanung für Kommunen
Zertifizierungsvoraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Zertifizierung sollte die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich, ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.
Das Prinzip der Mindestanforderung kommt bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, zur Anwendung.
Mindestanforderungen nach Kriterien für alle Gebäude:
- ENV1.1: Berechnung der Lebenszyklus-THG-Bilanz & Ausstiegsplan für Nutzung fossiler Energieträger
- SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen; außer Industrie & Handel
- SITE1.1: Durchführung einer Klimagefahrenanalyse mit minimalem Umfang
Sofern individuelle Regelungen für einzelne Nutzungsprofile bzgl. der Mindestanforderungen bestehen, sind diese im Kriterienkatalog unter dem Abschnitt "Nutzungsprofilspezifische Angaben" aufgeführt.
Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Hauptnutzung: Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z.B. 40 Prozent Büro, 40 Prozent Wohnen, 20 Prozent Geschäftshaus), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.
Nebennutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 Prozent beträgt, werden als Nebennutzung bezeichnet. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Gebäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggf. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 Prozent der gesamten DGNB Bemessungsfläche) sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.
Untergeordnete Nutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 % (bei mehreren Nutzungen insgesamt < 30 Prozent ) beträgt, werden als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuordnen und nach dem Nutzungsprofil der Hauptnutzung zu bewerten. Sind mehrere untergeordnete Nutzungen vorhanden und ist die Summe ihrer Flächenanteile an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 30 Prozent , ist die untergeordnete Nutzung mit der größten Fläche als Nebennutzung zu betrachten.
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.
Regelfall: Ein Zertifikat für das Gesamtgebäude
Einzelgebäude:
- Ein Baukörper mit einer oder mehreren Nutzungen.
Verbundene Baukörper (gleiche Nutzung oder Mischnutzung):
- Zwei oder mehr Baukörper, die oberirdisch (z.B. Brücke, Sockelgeschoss) oder unterirdisch (z.B. Tiefgarage) dauerhaft verbunden sind.
Bei Gebäuden mit mehreren Nutzungen sind die DGNB Anwendungsregeln der Mischnutzung zu beachten.
Die Nutzungen/Baukörper können getrennt zertifiziert werden, wenn eine reale Teilung der unterschiedlichen Nutzungen/Baukörper möglich (d. h. autark funktionsfähig) ist und sich dies im Erscheinungsbild widerspiegelt. Einzuhaltende Parameter und Abstimmung analog der DGNB Teilzertifizierung.
Ein Zertifikat für mehrere Gebäude innerhalb einer Systemgrenze ist projektspezifisch möglich und im Einzelfall mit der DGNB abzustimmen (PAZ-Anfrage innerhalb der DGNB System Software).
Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Mehrere Gebäude auf einem Grundstück

Für weitestgehend baugleiche Gebäude auf einem Grundstück besteht die Möglichkeit einer Ensemblezertifizierung. Sie kann auf Basis jedes bestehenden Nutzungsprofils erfolgen und ermöglicht ein DGNB Vorzertifikat bzw. Zertifikat für jedes Gebäude individuell auf einer gemeinsamen Nachweisbasis bei einem reduzierten Dokumentationsaufwand. Werden die Gebäude vorzertifiziert, erfolgen Audit, Prüfung und Bewertung für das gesamte Ensemble.
Für die Zertifizierung ist ein typisches Gebäude (Grundmodul) vollständig nachzuweisen. Für die übrigen weitestgehend baugleichen Gebäude sind die Nachweise additiv zu erbringen. Anhand des Kriterienkataloges hat für jedes Kriterium eine Stellungnahme zu erfolgen, ob Abweichungen zum Grundmodul bestehen. Diese sind detailliert nachzuweisen, ebenso die Qualitätsnachweise nach Fertigstellung wie z. B. die Innenraumhygienemessung (ist in jedem Gebäude durchzuführen). Unabhängig davon sind für jedes Gebäude kriterienübergreifende Unterlagen wie Flächenzusammenstellung, Pläne, Fertigstellungsdatum/-grad, GEG-Berechnung etc. einzureichen. Nachweise können über den Verweis auf das Grundmodul entfallen, wenn diese identisch sind. Darüber hinaus ist für jedes Gebäude, in welchem bewertungsrelevante Synergieeffekte zum Tragen kommen (z. B. Mitnutzung einer Kantine), eine Liste der Kriterien zu erstellen.
Eine Ensemblezertifizierung ist mit der DGNB abzustimmen (PAZ-Anfrage innerhalb der DGNB System Software).
Baugleiche Gebäude an verschiedenen Standorten

Diese Zertifizierungsform wird auf Gebäude gleicher Nutzung und vergleichbarer Typologie (z. B. Verbrauchermärkte, Hotels, Fertighäuser etc.) angewendet, die baugleich an verschiedenen Standorten errichtet werden.
Bei der Mehrfach- und Serienzertifizierung wird ein grundlegender Standard, der für alle Gebäude identisch ist, ausgehend von der Musterbaubeschreibung und den Anforderungen des jeweiligen DGNB Systems bewertet.
Die Zertifizierungsform Serienzertifizierung erfolgt ausschließlich auf Basis des Nutzungsprofil Neubau Kleine Wohngebäude, die Zertifizierungsform Mehrfachzertifizierung hingegen wird bei allen DGNB Nutzungsprofilen, außer auf Neubau Kleine Wohngebäude, angewandt.
Jedes Gebäude, das auf Grundlage dieser basiszertifizierten Baubeschreibung erstellt wird, erhält nach Einreichung und Prüfung der relevanten Unterlagen ein individuelles DGNB Zertifikat.
Häufig gestellte Fragen zum DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023.2
Projekte können ab sofort über die DGNB System Software für eine Zertifizierung mit dem DGNB System Gebäude Neubau in der Version 2023.2 angemeldet werden.
Wenn Sie sich in der DGNB System Software anmelden, erhalten Sie bereits den entsprechenden Vertrag. Eine Bearbeitung der Kriterien in der DGNB System Software ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.
Aktuell ist eine Anmeldung zur Zertifizierung entsprechend des DGNB Systems Gebäude Neubau in den Versionen 2023 und 2023.2 möglich. Die Bearbeitung der Kriterien in der Version 2023.2 in der DGNB System Software ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.
Eine Anmeldung auf die Version 2023 ist noch bis zum 30. September 2026 möglich. Ab dem 1. Oktober 2026 ersetzt die Version 2023.2 die Version 2023 vollständig als gültige Marktversion.
Für eine Zertifizierung entsprechend der Version 2023.2 gilt die aktuelle Gebührenordnung der DGNB für Neubauten.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Bitte schreiben E-Mail mit der Bitte um Wechsel der Zertifizierungsversion an system@dgnb.de.
Daraufhin wird dem Vertragspartner ein neuer Vertrag zugeschickt, der zu unterschreiben ist.
Der bisherige Vertrag verliert seine Gültigkeit.
Die DGNB stellt das Projekt in der DGNB System Software um. Dabei gehen alle bereits ausgefüllten Felder und Nachweise verloren. Bitte bereits hochgeladene Dokumente und Nachweise vor dem Wechsel sichern!
Projektnummer: Die bereits bestehende Projektnummer (Vertragsnummer) wird auf die neue Version angepasst (z. Bsp.: NBV23.2-DE-xxxxxx)
Hinweis für Projekte, die eine Prüfung für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anstreben:
Bei dem Wechsel von der Version 2023 auf die Version 2023.2 erhält der Vertragspartner einen neuen Zertifizierungsvertrag. Die Zertifizierungsgebühren werden nach der aktuellen Gebührenordnung berechnet. Wurde für das Projekt bereits eine QNG-Prüfung in der Version 2023 angemeldet, wird für die QNG-Prüfung in der Version 2023.2 keine zusätzliche Gebühr fällig.
Nein, ein Mischen von Kriterien aus verschiedenen Versionen ist nicht möglich.
Eine Ausnahme ist die Anlage 1 des Kriteriums ENV1.2. Hier darf die aktuelle Anlage 1 aus der Version 2023.2 verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei einzelnen Zeilen der verwendeten Version der Anlage 1 auf die Version 2023.2 zu wechseln. Die gewerkeweise Nachweisführung der Version 2023.2 wird auch als "Bauteilkatalog" oder "vergleichbar zum Bauteilkatalog" akzeptiert. Außerdem können auch bei Version 2023 und älteren Projekten die erweiterten Optionen bei Fehlanwendungen im Rahmen von Baustellenkontrollen der Version 2023.2 genutzt werden (siehe Anlage 5). Bitte die gewählte Variante und Option im Erläuterungsbericht erläutern.
Die Bearbeitung in folgenden Kriterien wird durch Tools unterstützt:
- ENV1.1. Klimaschutz und Energie
- ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
- ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
- SOC2.1 Barrierefreiheit
Die Tools werden zurzeit aktualisiert und voraussichtlich im Juli 2026 in der DGNB System Software zur Verfügung gestellt.
Die Anwendung des DGNB Gebäuderessourcenpasses und des neu entwickelten Zirkularitäts-Checks werden im Kriterium TEC1.6 Zirkuläres Bauen honoriert.
Informationen zum Gebäuderessourcenpass finden Sie hier.
Den Zirkularitäts-Check finden Sie bereits hier zum Download. Er wird in Kürze auch über die Toolbox "Zirkuläres Bauen" sowie voraussichtlich ab Juli 2026 auch in der DGNB System Software in der finalen Veröffentlichung der Version 2023.2 zur Verfügung gestellt.
Ja, im Kriterium ENV1.2 kann immer die aktuelle Kriterienmatrix (Anlage 1) angewandt werden (unabhängig von der angemeldeten Version). Es besteht auch die Möglichkeit, bei einzelnen Zeilen der verwendeten Version der Anlage 1 auf die Version 2023.2 zu wechseln. Bitte die gewählte Option im Erläuterungsbericht erläutern.
Es gibt keine Vorgabe zu Ökobilanz-Tools. Daher können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente verwendet werden. Wenn professionelle Tools verwendet werden, finden Sie hier zur Orientierung eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben darin sind Eigenerklärungen der Tool-Anbieter und wurden nicht von der DGNB geprüft.
Zusätzlich arbeitet die DGNB an einer Anerkennung von LCA-Software.
Aktuell gibt es kein standardisiertes Verfahren zur Erhebung und Bewertung von Klimarisiken bei baulichen Anlagen und Immobilien. Orientierung bieten die allgemeine Leitlinie zur Bewertung von Vulnerabilität und Klimarisiken DIN EN ISO 14091:2021-07 sowie regulatorische Anforderungen (z.B. der EU-Taxonomie) oder Ansätze von privaten Anbietern. Welche Tools oder Anbieter genutzt werden, um eine Klimarisikoanalyse z.B. für das Kriterium SITE1.1 im DGNB System oder die ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie durchzuführen, ist nicht festgelegt. Verwendet werden können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente oder frei verfügbare Quellen. Weiter oben auf dieser Seite finden Sie dazu verschiedene Arbeits- und Orientierungshilfe in Form von Excel-Dokumenten zum Download, darunter:
- Eine Übersicht mit einer Auswahl von Anbietern und Produkten für Climate Risk Services, die bei der Wahl eines zum Projekt passenden Produkts helfen kann (für die besonderen Anforderungen an eine taxonomiekonforme Klimarisikoanalyse, z.B. bzgl. betrachteter Klimaeinwirkungen und Zukunftsdaten)
- Eine filterbare Übersicht zu Geo-Portalen und online verfügbaren Ressourcen zu Klima- und Umweltgefahren (für den Fall, dass die Klimarisikoanalyse selbst bearbeitet wird)
- Eine Handreichung zu möglichen Klimaanpassungsmaßnahmen über alle Themenfelder
- Eine lokal adaptierbare Arbeitshilfe für die besondere Herausforderung der Hitzeschutzplanung auf kommunaler Ebene, die in Kooperation mit der Initiative Klimapositive Städte und Gemeinden entstanden ist
Bei Erstellung der Version 2023.2 des DGNB Systems Gebäude Neubau wurde darauf geachtet, die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in das Zertifizierungssystem zu integrieren, sodass eine parallele Bearbeitung möglich ist. Das System ist seit dem 27. Mai 2024 bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) anerkannt. Aufgrund der häufig kurzfristigen Anpassungen bei Förderkriterien empfehlen wir grundsätzlich, bei Start eines Vorhabens die aktuell geltenden Regelungen zu prüfen.
Bei der Erarbeitung der Version 2023.2 des DGNB System Gebäude Neubau wurde die Integration der aktuellen Anforderungen der EU-Taxonomie berücksichtigt. Eine parallele Bearbeitung ist möglich. In den Systemgrundlagen finden Sie eine Prozessbeschreibung, die erläutert, wie die DGNB bei zukünftigen Überarbeitungen (z.B. der Taxonomieanforderungen) die Aktualität sicherstellt.
In Hamburg gibt es unter der Leitung der HafenCity Hamburg GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vier große Stadtentwicklungsvorhaben: HafenCity, Billebogen, Grasbrook und die Science City Hamburg Bahrenfeld. In dem Bestreben konsequent einheitliche Nachhaltigkeitsstandards in den Quartieren zu realisieren, ist hier bereits seit 2010 eine Nachhaltigkeitszertifizierung durch Umsetzung des HafenCity eigenen Zertifizierungssystems "Umweltzeichen HafenCity" Voraussetzung für die Vergabe von Grundstücken. 2023 wurde dieses durch eine neue, in Kooperation mit der DGNB entwickelte Auszeichnung abgelöst: die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen. Die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen umfasst zentrale Aspekte aus dem bisher eigenständig geführten "Umweltzeichen HafenCity“ und verknüpft sie mit den Vorteilen des DGNB Systems.
Aktuell findet hier eine Aktualisierung für die Anpassung auf die Version 2023.2 statt.
Ja, der Titel DGNB Auditor berechtigt zur Einreichung von Neubauprojekten unabhängig von der Versionierung. Informationen zu den Inhalten sind über Informationsveranstaltungen, den Kriterienkatalog selbst und die DGNB Expertentage verfügbar.
Für alle, die DGNB Consultant werden wollen:
Die Grundlage der Schulungen unserer Akademie sind jeweils die aktuellen Marktversionen der DGNB Systemanwendungen. Zurzeit werden unsere Schulungsunterlagen aktualisiert. Mit finaler Veröffentlichung der Marktversion Gebäude Neubau, Version 2023.2 (voraussichtlich im Juli) wird auch die Umstellung der Lehrinhalte in der DGNB Consultant-Fortbildung erfolgen.
Für DGNB Consultants und DGNB Auditoren:
Die Version 2023.2 wird auch bei den Expertentagen der DGNB Akademie vorgestellt werden. Die aktuelle Übersicht zu den Expertentagen finden sie hier auf der DGNB Website.
Für Teilnehmende der Testphase bleiben die vereinbarten Rahmenbedingungen gleich: Eine Zertifizierung auf Basis der Testversion ist hier möglich, sofern die Unterlagen bis zum 13. Juli 2026 eingereicht werden. Nach dem 12. Mai 2026 ändert sich lediglich das Verfahren der Anmeldung für Projekte, die Teil der Testphase waren und noch nicht angemeldet sind. Melden Sie diese in der DGNB System Software für die Version 2023.2 an und schreiben im Anschluss daran eine E-Mail an system@dgnb.de mit dem Hinweis, dass die Anmeldung auf die Testversion erfolgen soll.
Für die Weiterentwicklung des DGNB Systems für den Gebäudeneubau zur Version 2023.2 fand zunächst ein intensiver Austausch mit Anwendenen statt. Startpunkt war hier eine "Minikonferenz" mit DGNB Senior Auditoren, die uns vielfältiges Feedback gegeben und Erfahrungen aus der Anwendung der Version 2023 geschildert haben. Auch Erfahrungen aus der Prüfung, aus unseren Sprechstunden sowie unserer kontinuierlichen Arbeit an Themen wurden gesammelt, ausgewertet und berücksichtigt.
Im Laufe der Überarbeitung waren DGNB Auditoren sowie DGNB Consultants, Mitglieder verschiedener DGNB Gremien (insbesondere der DGNB Fachausschuss), die DGNB Geschäftsführung sowie Mitarbeitende der DGNB beteiligt.
Im Rahmen der öffentlichen Kommentierungsphase konnten alle Interessierten uns Feedback geben. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und floss ebenfalls in die Bearbeitung ein.
Besonders intensiv war die Testphase, in der wir mit einer Gruppe von ca. 30 Testanwendenden die neue Version an realen Projekten getestet und Workshops zu den Kriterien durchgeführt haben. Die finale Version wurde dann im Rahmen einer zweitägigen Sitzung des DGNB Fachausschusses freigegeben.
Ihr Kontakt zu uns
Bei allen Fragen und Anmerkungen rund um das DGNB System Gebäude Neubau in der Version 2023.2 wenden Sie sich jederzeit gerne an unser Team!
E-Mail: 2023.2@dgnb.de