Das DGNB System für kleine Wohngebäude

Kleine Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten nachweislich nachhaltig sanieren und bauen

Zum Stand der Systementwicklung

Vom 20. November 2023 bis 7. Januar 2024 stand der DGNB Kriterienkatalog Kleine Wohngebäude (Sanierung und Neubau), Version 2024 zur Kommentierung zur Verfügung. Alle Interessierten hatten die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Anmerkungen zur Verbesserung über ein Formular einzureichen und so an der Weiterentwicklung der Version mitzuwirken. Die DGNB sichtet nun alle eingereichten Kommentare, bewertet diese und wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 die aus dieser Kommentierung resultierende Marktversion veröffentlichen.

Der Kriterienkatalog in der Kommentierungsversion kann unter y.potyka@dgnb.de angefragt werden.

Das Wichtigste zur neuen Systemversion im Überblick

  • Kleine Wohngebäude (bis zu 5 Wohneinheiten)

Das DGNB System für kleine Wohngebäude richtet sich an alle, die ein Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten besitzen und/oder eine Sanierung oder einen Neubau eines kleinen Wohngebäudes planen und umsetzen. Das können Bauherrinnen und Bauherren, Fertighaushersteller (Serienzertifizierer), Projektentwicklungsbüros kleiner Wohngebäude, Planende und Architekturbüros (kleine, mittlere und ggfs. größere Büros), Energieberaterinnen und Energieberater oder Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sein.

  • Unabhängig geprüfte und garantierte Qualität
  • Zugang zu Fördermitteln, z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Hoher Komfort und Behaglichkeit für Eigentümer oder Mietende
  • Gesundes Wohnen
  • Transparente Nachhaltigkeitsziele
  • Langfristiger Werterhalt der Immobilie
  • Abgrenzung gegenüber Mitbewerbern

Schwerpunkte der Überarbeitung

Bei der neuen Systemversion für kleine Wohngebäude handelt es sich um eine Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden DGNB Systems für kleine Wohngebäude in der Version 2013. Als Grundlage für die Überarbeitung wurde das DGNB System für Neubau, Version 2023 herangezogen. Zu den wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum aktuellen DGNB System für kleine Wohngebäude zählt eine Verschlankung und Vereinfachung des Systems. So gibt es beispielsweise eine Reduzierung von 28 Kriterien in sechs Themenfeldern auf künftig nur noch 16 Kriterien. Hinzu kommt eine Neugewichtung der Kriterien und eine Reduzierung auf die drei Themenfelder Ökologische, Ökonomische sowie Soziokulturelle und funktionale Qualität. Desweiteren wird in der neuen Systemversion neben dem Neubau nun auch parallel deren Sanierung mit abgebildet, um die Hürden für Sanierungen von Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern abzubauen.

Auch eine Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Auditierenden, vor allem für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist bei der neuen Version gegeben. Beispielsweise durch Checklisten und eine mögliche Orientierung am Projektablauf durch die Angabe der jeweiligen Projektphase in jedem Kriterium. Bitte beachten Sie, dass das DGNB System trotz dessen nicht direkt an die Anforderungen des QNG gekoppelt ist. Hierfür ist der Gesamterfüllungsgrad bei der Zertifizierung entscheidend und die QNG-Anforderungen sind zusätzlich zu den DGNB Kriterien zu berücksichtigen.

  • Stärkung und Vorbereitung der Klimaneutralität: Klimaschutzfahrplan für klimaneutralen Betrieb
  • Gebäude als aktive Elemente der Energiewende stärken
  • Fokus auf Treibhausgasemissionen (CO2)
  • Neu: Bewertung von Biodiversität

  • Förderung kreislauffähiger Materialien, Baustoffe oder Produkte
  • Begründung des potentiellen vorherigen Rückbaus und Nachhaltigkeitsanforderungen an den Rückbau

  • Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Bessere Dokumentation für lange Nutzung und bessere Instandhaltung
  • Integration der Architektur- und Aufenthaltsqualität

  • Reduktion auf drei Hauptqualitäten: Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, Soziokulturelle und funktionale Qualität
  • Integration von Tools und Checklisten zur einfacheren Bearbeitung
  • Keine Belohnung bei Übererfüllung von gesetzlichem Standard
  • Wegfall von Indikatoren, wenn kein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet wird
  • Angabe der Projektphase: Bestandserfassung, Planungsprozess, Umsetzungsprozess und Nutzungsprozess

Zertifizierungs­kriterien (Kommentierungsversion)

Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, Konstruktionen oder Bauteile, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Werden diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, erhält das Gebäude ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat in Platin, Gold oder Silber.

Die Kommentierungsversion des DGNB Systems für kleine Wohngebäude (Sanierung und Neubau), Version 2024 umfasst insgesamt 16 Kriterien aus den drei Themenfeldern Ökologische, Ökonomische sowie Soziokulturelle und funktionale Qualität.

Die sechs Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Neubauten und Sanierungen kleiner Wohngebäude auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.

  • Klimaschutz und Energie (Ökobilanz) (ENV1.1)
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
  • Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung und zirkuläres Bauen (ENV1.3)
  • Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
  • Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4)

Die vier Kriterien der Ökonomischen Qualität dienen der Beurteilung der langfristigen Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) und der Wertentwicklung.

  • Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (ECO1.1)
  • Wertstabilität und Anpassbarkeit (ECO2.4)
  • Projektvorbereitung und -planung (ECO3.1)
  • Bauprozess und Projektübergabe (ECO3.2)

Die sechs Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlichen Aspekten der Funktionalität zu beurteilen.

  • Thermische Qualität (SOC1.1)
  • Innenraumluftqualität (SOC1.2)
  • Akustik und Schallschutz (SOC1.3)
  • Visuelle Qualität (SOC1.4)
  • Barrierefreiheit (SOC2.1)
  • Architektur und Funktionalität (SOC3.1)

Fragen und Antworten

  • Messbar zu Nachhaltigkeitszielen beitragen
  • Zugang zu Fördermitteln schaffen
  • Möglichkeit fur Bauherren schaffen, über Serienzertifizierer (wie z.B. Fertighaushersteller) die BEG-Förderung mit QNG zu erhalten
  • Planende und Bauausführende qualifizieren
  • Transparente und unabhängig geprüfte und garantierte Qualität
  • Hausbesitzenden neue Qualitäten bieten und ein gutes Gefühl verschaffen
  • Lanfristigen Werterhalt gewährleisten
  • Motivieren, dass jeder seinen Beitrag zur Klimaneutralität leisten kann


Architekturschaffende sowie Bau- und Wohnungsunternehmen sollen

... die Erstellung nutzergerechter, flexibler und den Bedürfnissen angepasster oder anpassbarer Grundrisse und Bauformen vorantreiben.

... ökologische Fachkompetenz zum Nutzen von Mensch, Flora und Fauna ausschöpfen.

... bereits vor dem Bauen an die spätere Verwendung und Verwertung der Bauteile, -produkte und -stoffe denken und sich für umweltfreundliche, langlebige und wiederverwendbare oder stofflich verwertbare Produkte entscheiden.

... Gebäude so planen und bauen, dass sie über den Lebenszeitraum (im Bau, während der Nutzung, beim Abriss) möglichst wenig Fläche, Energie und Rohstoffe verbrauchen und damit ressourcenschonende Bauweisen umsetzen.


Hauseigentümer und -verwaltungen sollen befähigt werden

... Sanierungen und Modernisierungen von Häusern durchzuführen und zu optimieren.

... Mieterinnen und Mieter über Baumaßnahmen, die aus Umweltgesichtspunkten sinnvoll wären, zu informieren und an der Realisierung zu beteiligen.

Nein. Mit der neuen Version wird der Umfang des Systems verschlankt. Die Anzahl der Kriterien reduziert sich von 28 auf 16. Zudem fallen die Themenfelder Technische Qualität, Prozessqualität sowie Standortqualität weg. In vielen Fällen wurden Aspekte der weggefallenden Kriterien jedoch in andere Kriterien integriert. Die Verteilung der Kriterien auf die nun drei Themenfelder sieht wie folgt aus:

  • Ökologische Qualität: 6 Kriterien
  • Ökonomische Qualität: 4 Kriterien
  • Soziokulturelle und funktionale Qualität: 6 Kriterien

Zum Teil entfallen Kriterien, deren Inhalte bzw. einzelne Indikatoren in andere Kriterien integriert wurden. Folgende Kriterien entfallen:

Ökologische Qualität

  • Ökobilanz – Ressourcenverbrauch (ENV2.1)

Ökonomische Qualität

  • Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit (ECO2.1)
  • Marktfähigkeit (ECO2.2)

Soziokulturelle und funktionale Qualität

  • Einflussnahme des Nutzers (SOC1.5)
  • Aufenthaltsqualitäten Innen / Außen (SOC1.6) – Übernahme in SOC3.1 (neu)
  • Sicherheit (SOC1.7)
  • Grundrissqualitäten (SOC3.3) – Übernahme in SOC3.1 (neu)

Technische Qualität

  • Brandschutz (TEC1.1)
  • Schallschutz (TEC1.2) – Übernahme in SOC1.3
  • Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3) – Übernahme in ECO3.2 (neu) und SOC1.1
  • Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme (TEC1.4) – Übernahme in ECO2.4 (neu)
  • Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers (TEC1.5)
  • Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit (TEC1.6) – Übernahme in ENV1.3
  • Immissionsschutz (TEC1.7)
  • Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1) – Übernahme in SOC3.1 (neu)

Prozessqualität

  • Projektvorbereitung und Planung (PRO1.1) – Übernahme in ECO3.1. (neu)
  • Integrale Planung (PRO1.2)
  • Konzeptionierung und Optimierung in der Planung (PRO1.3)
  • Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4) – Übernahme in ECO3.1 (neu)
  • Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung (PRO1.5)
  • Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6) – Übernahme in SOC3.1 (neu)
  • Baustelle/Bauprozess (PRO2.1) – Übernahme in ECO3.2 (neu)
  • Qualitätssicherung der Bauausführung (PRO2.2) – Übernahme in ECO3.2 (neu)
  • Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3) – Übernahme in ECO3.2 (neu)

Standortqualität

  • Mikrostandort (SITE1.1) – Übernahme in ECO2.4 (neu)
  • Image und Zustand von Standort und Quartier (SITE1.2)
  • Verkehrsanbindung (SITE1.3) – Übernahme in SOC3.1 (neu)
  • Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen (SITE1.4) – Übernahme in SOC3.1 (neu)

Ökologische Qualität

  • Klimaschutz und Energie (Ökobilanz) (ENV1.1) – vorher: Ökobilanz – emissionsbedingte Umweltwirkungen
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2) – ergänzt
  • Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung und zirkuläres Bauen (ENV1.3) – ergänzt, inkl. TEC1.6 | vorher: Umweltverträgliche Materialgewinnung
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4) – neu

Ökonomische Qualität

  • Wertstabilität und Anpassbarkeit (ECO2.4) – neu, inkl. TEC1.4, SITE1.1, (ECO2.6) Klimaresilienz
  • Projektvorbereitung und -planung (ECO3.1) – neu, inkl. PRO1.1, PRO1.4, SITE1.4
  • Bauprozess und Projektübergabe (ECO3.2) – neu, inkl. PRO2.1, PRO2.3, (PRO2.5) FM-ger. Planung, (ECO2.7) Dokumentation, TEC1.3

Soziokulturelle und funktionale Qualität

  • Thermische Qualität (SOC1.1) – ergänzt, inkl. TEC1.3 | vorher: Thermischer Komfort
  • Akustik und Schallschutz (SOC1.3) – ergänzt, inkl. TEC1.3 | vorher: Akustischer Komfort
  • Visuelle Qualität (SOC1.4) – vorher: Visueller Komfort
  • Barrierefreiheit (SOC2.1) – überarbeitet
  • Architektur und Funktionalität (SOC3.1) – neu, inkl. SITE1.3, SOC1.6, PRO1.6, TEC3.1

Ja. Zusätzlich zur Innenraumluftqualität wurden verschiedene Indikatoren als Mindestanforderung definiert, um eine ganzheitliche Qualität sicherzustellen und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu gewährleisten. Die Offenlegung der Ökobilanz sowie die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans mit dem Nachweis des klimaneutralen Betriebs bis spätestens 2045 ist ebenso Mindestanforderung wie der Nachweis, dass mindestens 50 Prozent des eingesetzten Holzes aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen. Im Falle eines Rückbaus ist die Notwendigkeit des Rückbaus zu begründen. Allen Wohneinheiten gilt es einen individuell nutzbaren, außenliegenden Freibereich zuzuteilen und zusätzlich allen Nutzenden einen barrierefrei erreichbaren, gemeinschaftlichen Außenraum zur Verfügung zu stellen. Für sanierte Gebäude gilt es den Nachweis des baulichen Mindestwärmeschutzes zu erbringen und einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Allgemein setzen wir ein Beratungsgespräch über die Nachhaltigkeitsziele und Barrierefreiheit voraus.

Das DGNB System Kleine Wohngebäude (Sanierung und Neubau), Version 2024 ist nur für das Nutzungsprofil "Kleine Wohngebäude" anwendbar. Im Gegensatz zur bisherigen Version 2013 werden als kleine Wohngebäude nun Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten definiert, vormals waren es bis zu sechs Wohneinheiten. Diese Änderung ist auf das QNG der BEG-Förderung zurückzuführen, welche kleine Wohngebäude auf max. fünf Wohneinheiten begrenzt.

Bereits angemeldete Projekte können auf die neue Version upgraden, müssen dies jedoch nicht.

Die Anforderungen des QNG wurden berücksichtigt und können im System nachgewiesen werden. Dazu wird es eine Begleitdokumentation geben. Auftraggeber, für die die EU-Taxonomie oder Level(s) Relevanz haben, bitten wir, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Zur finalen Veröffentlichung wird es eine digitale Infoveranstaltung geben, bei der das System vorgestellt wird. Schulungsangebote für DGNB Auditoren und DGNB Consultants, die sich auf die Planung von kleinen Wohngebäuden spezialisiert haben, sind angedacht.

Während der Findungsphase fanden zahlreiche Workshops mit Stakeholdern statt. Zudem waren Mitglieder des DGNB Fachausschusses sowie weitere Expertinnen und Experten an der Entwicklung beteiligt.

Wir streben eine Veröffentlichung im Frühjahr 2024 an.


Ihre Ansprechperson

Ralf Pimiskern

Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung