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Gemeinnützigkeit

Die DGNB verfolgt als Non-Profit- und Non-Governmental-Organisation gemäß ihrer Satzung die Förderung von Umweltschutz, Gesundheitsschutz und sozio-kulturellen Zielen. Die freiwillige Verpflichtung zu hohen Qualitätszielen von Gebäuden zielt darauf ab, positive Effekte für Gesellschaft und Natur durch die Erstellung und Nutzung von Bauwerken zu fördern und negative zu minimieren. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die DGNB dazu, in ihrem Handeln der Allgemeinheit zu dienen und diese zu fördern. Die Selbstverpflichtung zur Gemeinnützigkeit ist diesem Anspruch folgend erklärte Regel für sämtliche Tätigkeiten.

Die DGNB vertritt besonders die Ziele ihrer Mitglieder, ressourcenschonendes, umweltfreundliches und wirtschaftliches Bauen und Betreiben von Bauwerken zu fördern, unter besonderer Beachtung der Gesundheit und Behaglichkeit der Gebäudenutzer und soziokulturellen Anforderungen aus dem Umfeld. Diese Ziele werden mit Hilfe eines Qualitätszeichens und entsprechender Bildungsmaßnahmen nicht unmittelbar, sondern instrumentell gefördert. Aus diesen Gründen ist die DGNB unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht gemeinnützig und kann keine Spendenbescheinigungen ausstellen; Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuwendungen können aber als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die in der Satzung der DGNB festgehaltenen Grundregeln werden hiervon aber nicht tangiert.