Abgrenzungsregelungen für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit


Schnittdarstellungen (A und B symbolisieren verschiedene Nutzungsprofile)

1. Regelfall
 
Im Gebäude ist nur eine Nutzungsart vorhanden.

Abgrenzung: Bis zu 10% Anteil der NFa (ohne Parkflächen) können andere Nutzungen sein.
     
2. Horizontale Trennung

2.1

 


Grundsätzlich gilt: 1 Zertifikat für das Gesamtgebäude.

Bei mehreren Nutzungsprofilen (>10% Anteil an der Gesamt-NFa (ohne Parken)) ist die Systematik der Mischnutzung zu verwenden.

Die Nutzungen/Baukörper können getrennt zertifiziert werden, wenn die Nutzungen/Baukörper klar voneinander getrennt sind, dies sich auch im Erscheinungsbild wiederspiegelt und des Weiteren getrennte Erschließungen (Adressen) aufweisen etc.
(Anm.: wenn eine Zertifizierung von einzelnen Gebäudeteilen beabsichtigt ist, sollte dies vor der Anmeldung mit der DGNB Geschäftsstelle abgestimmt werden.)
2.2


2.3


     

3. Vertikale Trennung

3.1


 


Getrennte Zertifizierung der Gebäudeteile (Nutzungen) ist möglich, wenn die Baukörper klar trennbar sind. Hierzu gehören sowohl die technischen Anlagen, Konstruktion und Nutzung. Die Teilung der Tiefgarage erfolgt hierbei gemäß dem Flächenanteil der Hauptnutzung, alternativ anteilig gemäß Stellplatznachweis.

(Anm.: wenn eine Zertifizierung von einzelnen Gebäudeteilen beabsichtigt ist, sollte dies vor der Anmeldung mit der DGNB Geschäftsstelle abgestimmt werden.)

Das Gebäude kann ein Zertifikat erhalten wenn die Systematik der Mischnutzung verwendet wird.
3.2


 3.3

 
Eine gemeinsame Zertifizierung der Gebäudeteile (ein Nutzungsprofil) ist möglich, wenn die Baukörper auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen.

Eine getrennte Zertifizierung ist ebenfalls möglich.

     

 4. Sonderfall für Wohngebäude

 
Identische aneinandergebaute kleine Wohneinheiten (Reihenhäuser oder Wohnsiedlungen) können nur gemeinsam nach dem bestehenden Nutzungsprofil „Wohnen >6WE“ zertifiziert werden. Eine Einzelzertifizierung der kleinen Wohneinheiten ist nicht möglich.

   

5. Mehrere Baukörper auf einem Grundstück

5.1

 


Ensemblezertifizierung
(für baugleiche Gebäude an einem Standort)
 
5.2

 

2 getrennte Zertifikate
     

6. Baugleiche Gebäude an verschiedenen Standorten

6.1

 




Mehrfachzertifizierung


Anm.: etwaige Sonderfälle können mit einer entsprechenden Erläuterung dem DGNB Zertifizierungsausschuss vorgelegt werden. Über die Zertifizierbarkeit wird dann in Form einer Einzelfallentscheidung vom Ausschuss befunden.

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